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First published on Der Standard, 6.11.2019
Für eine solche Gründung braucht es eine sichere Videoverbindung zwischen Gesellschaftern und Notar, über die alle erforderlichen Schritte – Unterschriften und deren Beglaubigung für Musterfirmazeichnungen, Gesellschafterbeschlüsse Anmeldung zum Firmenbuch, Vollmachten etc. – abgewickelt werden.
Dabei halten die Beteiligten ihre Identifizierungspapiere in die Kamera; die Unterschriften werden ebenfalls vor der Kamera geleistet. Zusätzlich sind zahlreiche Log-ins und E-Signaturen, die einzeln freigegeben werden müssen, notwendig.
Kulnigg spricht von hohen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Notars und einer etwas umständlichen Abwicklung per Videokonferenz. Dennoch sei dies "ein erster, wichtiger Schritt bei der Digitalisierung des österreichischen Gesellschaftsrechts", sagt er.
"Auch wenn manche Schritte noch optimiert werden können, wird es schon bald völlig normal sein, Gründungen und andere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen digital abzuwickeln." Und wenn beteiligte Personen nicht mehr aus dem Ausland einfliegen müssten, sei dies auch ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Authors: Eric Frey
Thomas
Kulnigg
Partner
austria vienna