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All-in-One-Whistleblowing-Lösung

Unter der Oberfläche der Whistleblower-Richtlinie verstecken sich komplexe Themenblöcke, die Sie künftig beachten müssen. Mit Schönherr's All-in-One-Whistleblowing-Lösung sind Sie dafür bestens gerüstet.

Die Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) bringt wichtige Neuerungen mit sich: Ab 17.12.2021 müssen Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern ein Meldesystem implementieren.

Schönherr bietet eine All-in-One-Whistleblowing-Lösung und übernimmt die gesamte Abwicklung, von der Spitze des Eisberges bis zum Fundament: rechtliche Beratung, Unterstützung bei der technischen Implementierung, Organisation einer Ombudsperson sowie Umsetzung in Ihrem Unternehmen – gerne auch weltweit.

Aktuell gibt es noch keine konkrete nationale Vorgabe, wie das Whistleblowing-Meldesystem umzusetzen ist. Bei der Implementierung können sich allerdings große Herausforderungen auftun, wie etwa:

  • Qualifizierte Identifikation und Auswahl zuverlässiger Technik-Anbieter;
  • Kollision der Richtlinie mit arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben einschließlich Ihrer bestehenden Compliance-Organisation;
  • Unterschiedliche rechtliche Vorgaben in verschiedenen Jurisdiktionen;
  • Mangel an internen Ressourcen für die Bearbeitung einlangender Hinweise.

Schönherr arbeitet mit ausgewählten, starken Partnern zusammen, um Ihnen eine umfassende Lösung in höchster Qualität anzubieten.

Als One-Stop-Shop bietet Schönherr eine All-in-One-Whistleblowing-Lösung und übernimmt sämtliche Arbeitsschritte für das Aufsetzen und Einführen Ihres Meldesystems:

  • Errichtung Vertragswerk sowie Auswahl von Technik-Anbietern und Ombudspersonen;
  • Festlegung interner Aufgabenverteilung und Bearbeitungsprozess;
  • Speak-Up-Policy;
  • Integration in Ihr bestehendes Compliance-Management-System;
  • Anpassung arbeitsrechtlicher Vorgaben (insb. Betriebsvereinbarungen) für jedes Land (wenn nötig);
  • Anpassung datenschutzrechtlicher Vorgaben und zulässige Ausgestaltung von Datentransfers;
  • Mitarbeitertrainings;
  • Bearbeitung einlangender Hinweise;


Next step? Contact us!

Wir beantworten Ihre Fragen zur EU Whistleblowing-Richtlinie, zu unserer All-in-One-Whistleblowing-Lösung und zur Implementierung in Ihrem Unternehmen jederzeit gerne.

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Christoph
Haid

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