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Die Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) bringt wichtige Neuerungen mit sich: Ab 17.12.2021 müssen Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern ein Meldesystem implementieren.
Schönherr bietet eine All-in-One-Whistleblowing-Lösung und übernimmt die gesamte Abwicklung, von der Spitze des Eisberges bis zum Fundament: rechtliche Beratung, Unterstützung bei der technischen Implementierung, Organisation einer Ombudsperson sowie Umsetzung in Ihrem Unternehmen – gerne auch weltweit.
Aktuell gibt es noch keine konkrete nationale Vorgabe, wie das Whistleblowing-Meldesystem umzusetzen ist. Bei der Implementierung können sich allerdings große Herausforderungen auftun, wie etwa:
Schönherr arbeitet mit ausgewählten, starken Partnern zusammen, um Ihnen eine umfassende Lösung in höchster Qualität anzubieten.
Als One-Stop-Shop bietet Schönherr eine All-in-One-Whistleblowing-Lösung und übernimmt sämtliche Arbeitsschritte für das Aufsetzen und Einführen Ihres Meldesystems:
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Wir beantworten Ihre Fragen zur EU Whistleblowing-Richtlinie, zu unserer All-in-One-Whistleblowing-Lösung und zur Implementierung in Ihrem Unternehmen jederzeit gerne.
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