You will be redirected to the website of our parent company, Schönherr Rechtsanwälte GmbH: www.schoenherr.eu
Je nach Ausschreibungsformat der Fortbildung wird die Anmeldung mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars oder mit Anmeldung per E-Mail zur jeweiligen Fortbildungsveranstaltung rechtsverbindlich.
Die Schönherr Rechtsanwälte GmbH behält sich das Recht vor, Fortbildungen, insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl, abzusagen, oder aber auf einen späteren Termin zu verschieben. Im Falle einer Absage werden die bereits entrichteten Teilnehmergebühren vollständig rückerstattet. Im Falle einer Terminverschiebung wird den Teilnehmern die Möglichkeit eingeräumt, den neuen Termin wahrzunehmen, oder aber die Teilnahme kostenfrei zu stornieren.
Die Schönherr Rechtsanwälte GmbH behält sich erforderliche organisatorische Abweichungen ausdrücklich vor.
Die Haftung der Schönherr Rechtsanwälte GmbH (einschließlich seiner Gesellschafter, Geschäftsführer, Partner, Substituten, Rechtsanwälte, Mitarbeiter oder anderer für Schönherr tätigen Personen) für allfällige Verluste, Kosten, Auslagen oder Schäden ist mit einem Gesamthöchstbetrag von EUR 2.400.000 (Euro zwei Millionen vierhunderttausend) beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt für sämtliche Ansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer, ungeachtet ob aus Vertrag, Delikt, wegen Verletzung gesetzlicher oder vorvertraglicher Pflichten oder anderweitig. Sie gilt jedoch nicht bei vorsätzlicher Schadensverursachung, sofern eine solche Beschränkung unter geltendem Recht unzulässig sein sollte. Die Schönherr Rechtsanwälte GmbH haftet außerdem nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, sowie für indirekte oder (Mangel)Folgeschäden oder entgangenem Gewinn. Weiters ist die Schönherr Rechtsanwälte GmbH nur gegenüber den Teilnehmern haftbar und verantwortlich, nicht aber gegenüber Dritten.
Alle im Rahmen der Fortbildungen geschaffenen Werke bleiben im geistigen Eigentum der Schönherr Rechtsanwälte GmbH oder der von ihr beauftragten Vortragenden/Trainern.
Die im Rahmen einer Fortbildung beigestellten Unterlagen sind und bleiben im geistigen Eigentum der Schönherr Rechtsanwälte oder von ihr beauftragten Vortragenden/Trainer oder der jeweiligen Autoren, Werkhersteller und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung zu, die an der Fortbildung teilgenommen haben. Soweit sich nicht aus dem jeweiligen Inhalt der Unterlagen etwas anderes ergibt, ist ein über die freie Werknutzung (z.B. Anfertigung einzelner Vervielfältigungen von einem Werk zum eigenen Gebrauch, zitieren einzelner Stellen eines veröffentlichten Sprachwerks, etc) hinausgehender Gebrauch und damit jede den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes widersprechende Verwendung sämtlicher Unterlagen der Schönherr Rechtsanwälte GmbH ohne ausdrückliche Zustimmung der Schönherr Rechtsanwälte GmbH oder des von ihr beauftragten Vortragenden/Trainers nicht gestattet.
Namens- und Adressänderungen der/des Teilnehmers/in sind der Schönherr Rechtsanwälte GmbH schriftlich, oder per E-Mail bekannt zu geben. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gilt die zuletzt bekannt gegebene Anschrift als gültige Zustelladresse.
Die Schönherr Rechtsanwälte GmbH verarbeitet von Ihnen bekanntgegebene personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Schönherr Datenschutzerklärung, hier abrufbar).
Sämtliche Fortbildungen finden in den Empfangs- bzw Besprechungsräumlichkeiten der Schönherr Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Schottenring 19 oder Schottenring 17 statt. Bei Buchung eines Trainers der Schönherr Rechtsanwälte GmbH für Inhouse-Fortbildungen ist der Erfüllungsort dort, wo die Fortbildung tatsächlich stattfindet.
Beschwerden über Fortbildungen oder Vortragende/Trainer der Schönherr Rechtsanwälte GmbH als Bildungsanbieter können direkt beim ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, Rainergasse 38, 1050 Wien, www.ibw.at, Tel: +43 (0) 1 5451671-0 erhoben werden.
Für allfällige Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien zuständig und österreichisches Recht anwendbar.