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Die kartellrechtliche Compliance-Praxis wird mittelfristig wohl auch in Österreich um eine Facette reicher: Vereinbarungen zwischen Unternehmen, einander keine Mitarbeiter abzuwerben, können einen Verstoß gegen das Kartellverbot begründen.
Der folgende Beitrag spürt diesen Entwicklungen nach.
Der Artikel ist hier zu finden.
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