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Kapazitätsausweitungen der Abfalllager von Abfallbehandlungsanlagen bedürfen regelmäßig einer Genehmigung nach dem AWG. Durch das verstärkte Abfallaufkommen im Zuge der COVID-19-Krise sind nunmehr für einen beschränkten Zeitraum Verfahrensvereinfachungen für diese Kapazitätsausweitungen vorgesehen.
Die nachfolgend gestellten Fragen samt Antworten sollen eine erste Orientierungshilfe bieten, um einen groben Überblick über die Vorschriften des 4. COVID-19-Begleitgesetzes zu Abfalllagern bzw Abfallbehandlungsanlagen zu geben. Die untenstehenden, allgemeinen Antworten können allerdings eine konkrete Prüfung der Kapazitätsausweitung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Anzeigemöglichkeit muss daher stets im Einzelnen anhand des konkreten Falls geprüft werden.
Christoph
Cudlik
Partner
austria vienna