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Mit der Kapitalmaßnahmen-VO legt der Bundesminister für Finanzen die Ermittlung der steuerlichen Anschaffungskosten bei diversen Kapitalmaßnahmen (ua Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Emission von Bezugsrechten auf Aktien oder die Lieferung von Wertpapieren iZm Wandelschuldverschreibungen) fest. Angesichts eines innovativen Kapitalmarkts (etwa neuartige Börsenprodukte bezüglich digitaler Zahlungsmittel, Warrants iZm SPAC-Transaktionen etc) wird der Anwendungsbereich und die Reichweite der Kapitalmaßnahmen-VO noch an Bedeutung gewinnen. Entgegen ihrem Titel ist die Verordnung nicht auf die KESt-Behandlung dieser Kapitalmaßnahmen beschränkt, sondern erfasst auch Kapitalmaßnahmen im Veranlagungsweg. Materielle Steuerbefreiungen durch die Kapitalmaßnahmen-VO, etwa für verbriefte Wandelschuldverschreibungen, als präzisierende Durchführungsverordnung werden darin allerdings nicht normiert.
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authors: Tobias Hayden, Marco Thorbauer and Benedikt Gröhs
references: RdW 2021/582
Tobias
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