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Aktuell wird die Bedeutung flexibler Mechanismen zur Willensbildung im Gesellschaftsrecht spürbar. Denn in Zeiten von Ansteckungsrisiko und Ausgangsbeschränkungen ist die Abhaltung von Versammlungen mit physischer Anwesenheit vielfach nicht möglich.
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authors: Thomas Wenger and Gabriel Ebner
references: RWZ 2020, 109
Thomas
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