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Mit 1.1.2023 trat das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Große Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sehen sich mit einer Reihe von Bemühenspflichten zur Einhaltung menschenrechts- und umweltbezogener Regeln in ihren Lieferketten konfrontiert. Österreichische Unternehmen müssen sich darauf einstellen, Informationen zur Einhaltung dieser Regeln bereitzustellen. Dabei dürfen auch kartellrechtliche Grenzen nicht außer Acht gelassen werden. Das Thema Lieferkettenverantwortung sollte daher spätestens jetzt auf der "Compliance-Tagesordnung" stehen.
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Author: Johannes Frank
Reference: ecolex 2023/461
Johannes
Frank
Counsel
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