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Muss zuerst der Kläger zumindest substantiiert darlegen, dass der Inhaber seine Marke nicht benutzt hat, damit dann der Inhaber beweisen muss, dass er sie benutzt hat? Diese Fragen stellte ein deutsches Gericht vor dem Hintergrund der deutschen Rsp zur primären und sekundären Darlegungslast und zur Beweislast.
Eine Zusammenfassung und Kommentierung dieser wichtigen EuGH-Entscheidung von Christian Schumacher ist hier zu finden.
author: Christian Schumacher
reference: ÖBl 2022/56