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Wird eine Aktiengesellschaft während des laufenden Geschäftsjahres aufgelöst, entsteht ein Rumpfgeschäftsjahr und es stellt sich die Frage, ob – neben der Abwicklungseröffnungsbilanz – auch ein Jahresabschluss für den Zeitraum zwischen dem letzten Bilanzstichtag und dem Auflösungsstichtag (somit die letzte Phase als "werbende Gesellschaft") aufgestellt werden muss.
Michael Marschall untersucht diese Frage in seinem Artikel "Bilanzierung zwischen Bilanzstichtag und Auflösungsstichtag bei Aktiengesellschaften" in ecolex anhand der Literaturmeinungen in Deutschland und versucht eine Überleitung auf die österreichische Rechtslage.
Der vollständige Artikel ist hier zu finden.
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