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Das Vergaberechtsgesetz 2026 (BGBl I Nr 8/2026) wurde heute, am 27. Februar 2026, kundgemacht und bringt umfassende Änderungen zum BVergG 2018. Achtung: Zahlreiche Bestimmungen treten bereits mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten – also bereits am Sonntag, 1. März 2026 – in Kraft. Nur so weit Vergabeverfahren vor dem 1. März eingeleitet wurden, sind diese nach dem BVergG 2018 zu Ende zu führen.
Soweit nicht bereits entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen getroffen wurden, besteht daher besonders für öffentliche (Sektoren-)Auftraggeber dringender Handlungsbedarf. Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Neuerungen und deren Inkrafttreten:
Ab Sonntag, 1. März 2026:
Ab 1. Oktober
Mehr Informationen zum Bundesgesetzblatt finden Sie hier.
Autoren: Johannes Stalzer, Nina Alexandra Anzeletti, Felix Schneider
Johannes
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