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Die Wiederherstellungsverordnung ("W-VO") sieht keine konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung vor und eröffnet damit die Möglichkeit für Umsetzungsmodelle wie Flächen- und Maßnahmenpools. Die Realisierung solcher Pools kann einerseits zur Zielerreichung der W-VO und effizienteren Realisierung von Projekten beitragen. Andererseits können die Beschaffung und Sicherung der Flächen koordiniert sowie die zunehmende Flächenknappheit und die Finanzierungslücke der W-VO abgefedert werden.
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Reference: ecolex 2025/418
authors: Sarah Wolf, Isabel Bruckmoser
Sarah
Wolf
Attorney at Law
austria vienna