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09 July 2020
Academic publication
austria

Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens und die Verletzung von Zustimmungsvorbehalten

Die Geschäftsführung einer GmbH und der Vorstand einer AG können im Haftungsprozess den Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens erheben.

Umstritten ist die Zulässigkeit des Einwands allerdings bei der Verletzung von Verfahrens-, Organisations- und Kompetenzvorschriften. Gabriel Ebner untersucht diese Frage in seinem Artikel "Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens und die Verletzung von Zustimmungsvorbehalten" in Der Gesellschafter - GesRZ am Beispiel der Verletzung von Zustimmungsvorbehalten und kommt zum Ergebnis, dass der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens zulässig ist.

Der vollständige Artikel ist hier zu finden.

author: Garbiel Ebner
references: GesRZ 2020, 191

Gabriel
Ebner

Attorney at Law

austria vienna