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Gemäß der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, ein Verfahren für die Restrukturierung von Unternehmen vor Eintritt der Insolvenz einzuführen. Nach dem am 23.2.2021 veröffentlichten Entwurf des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (RIRL-UG) soll diese Verpflichtung in Österreich durch die Einführung der sogenannten "Restrukturierungsordnung"(ReO) erfüllt werden. Neben der ReO enthält das RIRL-UG unter anderem auch noch Änderungen der Insolvenzordnung.
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authors: Miriam Simsa / Philipp Kalser
reference: SWK 2021, 642