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09 September 2021
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EuGH bestätigt: Verfahren laut Übernahmegesetz ist nicht mit EU-Recht vereinbar

Die aufsichtsbehördliche Verfahrensstruktur im Übernahmerecht entspricht nicht den Vorgaben der EU-Grundrechtscharta. Das hat der EuGH entschieden. Eine Reform ist nun wohl unumgänglich.

Wien/Luxemburg. Österreichs Übernahmegesetz ist hinsichtlich des aufsichtsbehördlichen Verfahrensablaufs nicht mit EU-Recht vereinbar. Das ist auf den Punkt gebracht das Ergebnis zweier EuGH-Urteile im Zusammenhang mit Ereignissen rund um Conwert im Jahr 2015 (C-546/18, C-605/18)„Die Presse“ berichtete). Nachdem gegen die damaligen Conwert-Hauptaktionäre Adler Real Estate und Petrus Advisers sowie gegen Einzelpersonen wegen eines unterlassenen Pflichtangebots Verwaltungsstrafen verhängt worden waren, zogen sie vor das Bundesverwaltungsgericht. Nun hat ihnen der EuGH recht gegeben.

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Article was first published in DiePresse on 09.09.2021
author: Christine Kary; Schoenherr expert: Sascha Hödl

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