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Die aufsichtsbehördliche Verfahrensstruktur im Übernahmerecht entspricht nicht den Vorgaben der EU-Grundrechtscharta. Das hat der EuGH entschieden. Eine Reform ist nun wohl unumgänglich.
Wien/Luxemburg. Österreichs Übernahmegesetz ist hinsichtlich des aufsichtsbehördlichen Verfahrensablaufs nicht mit EU-Recht vereinbar. Das ist auf den Punkt gebracht das Ergebnis zweier EuGH-Urteile im Zusammenhang mit Ereignissen rund um Conwert im Jahr 2015 (C-546/18, C-605/18)„Die Presse“ berichtete). Nachdem gegen die damaligen Conwert-Hauptaktionäre Adler Real Estate und Petrus Advisers sowie gegen Einzelpersonen wegen eines unterlassenen Pflichtangebots Verwaltungsstrafen verhängt worden waren, zogen sie vor das Bundesverwaltungsgericht. Nun hat ihnen der EuGH recht gegeben.
Article was first published in DiePresse on 09.09.2021
author: Christine Kary; Schoenherr expert: Sascha Hödl