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Dextro Energy beantragte die Zulassung gesundheitsbezogener Angaben für die gleichnamigen Zuckertäfelchen. Trotz positiver Bewertung durch die EFSA hat die Kommission den Antrag abgewiesen.
EuG und nunmehr auch der EuGH haben diese Entscheidung bestätigt. Zuckerkonsum dürfe nicht gefördert werden, nämlich selbst wenn die positiven Eigenschaften von Zucker wissenschaftlich erwiesen sind.
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