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Als bislang einziger Staat in Europa (und, soweit ersichtlich, sogar weltweit) hat Österreich vor kurzem eine gesetzliche Regelung zur Ausnahme von Nachhaltigkeitsvereinbarungen vom Kartellverbot erlassen. Ende 2022 hat die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde dazu Leitlinien publiziert, die Unternehmen bei der gebotenen Selbstbeurteilung unterstützen sollen. Der gegenständlichen Beitrag gibt einen Überblick über den österreichischen Alleingang und eine realistische Einschätzung der Hürden, auf die Unternehmen stoßen werden, die eine Inanspruchnahme der Nachhaltigkeitsausnahme erwägen.
Der vollständige Beitrag ist hier abrufbar.
authors: Hanno Wollmann, Anna Sofia Reumann
reference: NZKart 2023, 61
Hanno
Wollmann
Partner
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