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Bei einer Nachprüfung durch eine Wettbewerbsbehörde treffen ein Unternehmen zahlreiche bußgeldbewehrte Pflichten. Unternehmen möchten für diesen Ernstfall gerüstet sein und haben oft umfassende Vorbereitungsmaßnahmen gesetzt. Allerdings hat sich der Unternehmensalltag in den letzten Monaten erheblich geändert. Zwei wesentliche Punkte der COVID-19-Maßnahmen sind: "Wo immer möglich, sollte auf Homeoffice umgestellt werden. Am Arbeitsplatz ist in geschlossenen Räumen MNS (Mund-Nasen-Schutz) verpflichtend zu tragen und der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten." Diese Änderungen rücken Aspekte in den Vordergrund, die in den HD-Einsatzplänen oft nicht berücksichtigt sind. Auf die wichtigsten Punkte geht der Beitrag ein.
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author: Christoph Haid
reference: ecolex 2021/110