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Ein Baumarkt beantragte Schutz für die Farbe Orange zur Kennzeichnung seiner Waren und Dienstleistungen; diese Farbe ist in diesem Marktsegment durchaus beliebt.
Der OGH sah in der Beurteilung von Bekanntheits-Prozentsätzen keine erhebliche Rechtsfrage und in der ablehnenden Haltung des PA und des OLG Wien keine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung.
Eine Zusammenfassung und Kommentierung von Christian Schumacher dieser wichtigen OGH-Entscheidung ist hier zu finden.
author: Christian Schumacher
reference: ÖBl 2021/44
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