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Ausländische Investoren, die durch staatliche Maßnahmen gegen die Pandemie Schäden erleiden, können eine Entschädigung verlangen, wenn der betreffende Staat sich nicht an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehalten hat.
Wien. Im Kampf gegen Covid-19 setzen Regierungen auf immer drastischere Maßnahmen. Doch was passiert, wenn sie damit zu weit gehen? EU-Recht und internationale Investitionsschutzabkommen bieten geschädigten Unternehmen eine mögliche Abhilfe.
Authors: Leon Kopecký und Victoria Pernt
Article was first published in DiePresse on 14 April 2020
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