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In den letzten Monaten haben sich in der EU neue legislative Entwicklungen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wirtschaft und zur Wahrung von Menschenrechten in den Lieferketten ergeben. Gesetzgeber verlangen von Unternehmen die Implementierung entsprechender Sorgfaltspflichten. Während die Entwicklungen bislang bloß einzelne Mitgliedstaaten betrafen - allen voran Frankreich und Deutschland -, erscheint am EU-Horizont eine neue Richtlinie: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive. Die Richtlinie befindet sich aktuell in den Trilog-Verhandlungen. Mit der Finalisierung des Legislativprozesses ist somit bald zu rechnen. Jedenfalls werden Unternehmen ihre Compliance-Management-Systeme um zusätzliche Lieferketten-Maßnahmen erweitern müssen.
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Author: Johannes Frank
Reference: RWZ 2023/64
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Counsel
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