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Die Online-Welt soll sicherer und vertrauenswürdiger werden, Desinformation und Hatespeech sollen bekämpft und insb "die großen Online-Plattformen" neuen Regeln unterworfen werden. Anders als seine "Schwesterverordnung", der Digital Markets Act, ist der Digital Services Act (DSA) allerdings nicht per se auf marktmächtige Unternehmen zugeschnitten. Vielmehr enthält der DSA eine gestaffelte Liste an Sorgfaltspflichten, deren Anwendbarkeit von der Art und der Größe des jeweiligen Dienstes abhängig ist. Der vorliegende Beitrag lässt jene Verpflichtungen, die nur für größere oder "sehr große Online-Plattformen" gelten, bewusst außen vor und wirft einen näheren Blick auf den Katalog der allgemeinen Maßnahmen, die auch Anbieter kleinerer Vermittlungsdienste künftig beachten müssen. Diese haben nun rund ein Jahr Zeit, die Vorgaben des DSA, dessen Bestimmungen mit wenigen Ausnahmen ab dem 17. 2. 2024 verpflichtend einzuhalten sind, umzusetzen.
Der vollständige Beitrag ist hier abrufbar.
author: Valentin Demschik
reference: ecolex 2023/102