you are being redirected

You will be redirected to the website of our parent company, Schönherr Rechtsanwälte GmbH: www.schoenherr.eu

14 May 2021
media coverage
austria

Selbstversuch mit digitalem Kunstwerk

Kunst über Non-Fungible Token (NFT) hat zuletzt einen Hype ausgelöst. Die technischen und rechtlichen Herausforderungen sind beträchtlich

Neu sind Non-Fungible Token (NFT) nicht – es gibt sie schon seit Jahren. Aber es bedurfte der Versteigerung eines mit einem Bild verknüpften NFT durch Christie’s und des Zuschlags bei spektakulären 69 Millionen US-Dollar, um weltweites Aufsehen und Interesse an NFT zu wecken. Auch bei Schönherr stehen sie im Fokus: Dort ist Kanzleipartner Guido Kucsko auch Konzeptkünstler – und hat für einen NFT-Selbstversuch ein Werk zur Verfügung gestellt.

NFT werden in der Ethereum-Blockchain generiert, sind nicht austauschbar und können als Zertifikat für die Zuordnung eines Kunstwerks zum Künstler dienen. Aber was bedeutet das in der Praxis?

Wir haben das durchexerziert: vom Einrichten einer virtuellen Geldbörse (Wallet) über das Generieren des NFT, der über einen Smart Contract in die Blockchain eingeknüpft ist, die Präsentation des NFT auf der Plattform OpenSea bis zur Annahme des höchsten Gebots und Übertragung des NFT an den Erwerber, das Museum Francisco Carolinum, Linz. Er wird dort in der Ausstellung Proof of Art und in dem virtuellen Museum DFC Francisco Carolinum präsentiert.

Nicht triviale Technologie

Wir haben uns vor allem angesehen, ob und wie das Vehikel NFT rechtlich funktioniert. Aber zuerst zur technischen Seite: Die Technologie funktioniert, ist aber in der Anwendung nicht trivial. Wenn die hausinterne IT-Expertise und insbesondere Erfahrung mit Blockchain fehlt, wird man sich ohne Spezialisten schwertun.

Problematisch sind der extrem hohe Stromverbrauch und die dadurch bedingte Umweltbelastung, die umfangreichere Transaktionen in den gängigen Blockchains wie Ethereum derzeit noch erfordern. Hier besteht Nachbesserungsbedarf; die Ankündigung der Ethereum 2 Blockchain verspricht hier aber bereits Abhilfe.

Verlinkter Inhalt

Das führte zur Kernfrage, was der NFT eigentlich beinhalten kann. Theoretisch enthält er tatsächlich das betreffende Kunstwerk. Aber je größer der Datensatz, desto teurer und umweltbelastender ist die Verarbeitung in der Blockchain.

Deshalb behilft man sich zumeist damit, das digitale Kunstwerk anderswo abzuspeichern und nur den Link dazu in den NFT einzubringen. Das schwächt den Wert des NFT beträchtlich, weil der verlinkte Inhalt sich rasch ändern oder verschwinden könnte. Wir mussten einen Weg finden, das Kunstwerk so zu sichern, dass der Link "hält". Darauf sollten NFT-Investoren achten.

Der Erwerb des NFT gibt zudem – und jetzt sind wir mitten im Urheberrecht – noch keine Nutzungsrechte an dem verlinkten Werk. Wir haben unseren Token daher auch mit einer entsprechenden Lizenz ausgestattet. NFT-Investoren sollten also auch darauf achten, ob und gegebenenfalls welche Nutzungsrechte mit dem NFT verknüpft sind.

Worauf man achten sollte

Der NFT hat den Vorteil, dass er unveränderbar und nicht gegen einen anderen gleichwertigen austauschbar ist. Stammt er vom Künstler selbst, so funktioniert er wie ein Authentizitätszertifikat. Investoren ist – vor allem bei hohen Investments – zu raten, sich ganz altmodisch zu vergewissern, ob der Token tatsächlich vom Urheber des Bildes generiert wurde; denn Fälle, in denen unrechtmäßig fremde Werke tokenisiert und verkauft wurden, häufen sich bereits.

Dann aber bringt die Blockchain erhebliche Vorteile, denn der NFT ist übertragbar und jede Transaktion ist nachvollziehbar. Spätere Generationen werden für diese Erleichterung der Provenienzforschung dankbar sein.

Täglich begegnen uns neue Anwendungsbereiche für diese Technologie: Bluebox.info bietet eine Plattform, auf der tokenisierte Minianteile an den Verwertungsrechten am nächsten Album eines Musikers erworben werden können, sodass man quasi "Mitproduzent" wird.

IBM transformiert Patente in NFT, Immobilienunternehmen prüfen die Tokenisierung von Liegenschaften, und es erscheint nicht abwegig, dass dies irgendwann auch die Grundbucheintragung ersetzen könnte. Eines ist klar: Auch wenn der Hype um Kunst-NFT wieder abflaut, bleibt diese Technologie bestehen und wird sich weiterentwickeln. 

authors: Thomas Kulnigg and Michael Woller
This article was first published on DerStandard, 10.05.2021

Thomas
Kulnigg

Partner

austria vienna

co-authors