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15 December 2020
Schoenherr publication
austria

to the point: Gesellschafts- und Unternehmensrecht | Q4 2020

In unserem "to the point" beleuchten unsere Experten für Sie jedes Quartal die aktuelle österreichische Rechtsprechung im Gesellschafts- und Unternehmensrecht.

Melden Sie sich hier zu unserem vierteljährlichen Gesellschafts- und Unternehmensrecht Update an. 

In dieser Ausgabe: 

OGH zum Aufgriffsrecht in der Insolvenz: Aufgriffsrechte für den Fall der Insolvenz eines Gesellschafters können im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich vereinbart werden. Der Aufgriffspreis darf für diesen Aufgriffsfall aber nicht geringer ausfallen als für andere Aufgriffsfälle.
OGH zur Bildung von Prozesskostenrückstellungen: Für Prozesskosten kann im Jahresabschluss durch Verbindlichkeitsrückstellungen vorgesorgt werden. Eine solche Rückstellung ist grundsätzlich nur dann zu bilden, wenn das Verfahren zum Bilanzstichtag bereits anhängig ist.

OGH in zwei Entscheidungen zum Gesellschafterstreit: (1) Ein rechtliches Interesse am Beitritt als Nebenintervenient kann ein GmbH -Gesellschafter dann haben, wenn das Verfahren eines Mitgesellschafters gegen die Gesellschaft zu Schadenersatzforderungen gegen den Gesellschafter führen könnte. (2) In einer weiteren Entscheidung betreffend eine eV hat es der OGH für die Bejahung eines unwiederbringlichen Schadens als nicht ausreichend angesehen, dass der Klägerin der ihr ihrer Ansicht nach zustehende Anspruch bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptverfahrens vorenthalten wird.

OGH in zwei Entscheidungen zur Einlagenrückgewähr: (1) Die Kapitalerhaltungsvorschriften der GmbH werden analog auf Zuwendungen der GmbH & Co KG an Gesellschafter der Komplementär-GmbH, die zugleich Gesellschafter der Kommandit-GmbH sind, angewendet. (2) Das Verbot der Einlagenrückgewähr wirkt gegenüber Pfandgläubigern als Dritte grundsätzlich nur dann, wenn diese Kenntnis von der verbotenen Einlagenrückgewähr haben oder sich diese ihnen geradezu aufdrängen muss.

OGH zur Verjährung der Geschäftsführerhaftung: Die Fünfjahresfrist des § 26 Abs 6 GmbHG ist zwingend und lässt sich vertraglich nicht verkürzen.

OGH zum Bestand des Vorkaufsrechts bei § 142 UGB: Vorkaufs- und Wiederkaufsrechte zugunsten juristischer Personen gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf Rechtsnachfolger über.

OGH in zwei Entscheidungen zur Liquidation: (1) Eine der ordnungsgemäßen Liquidation entgegenstehende "Pattsituation" der Liquidatoren kann auch durch die Bestellung eines weiteren Liquidators gelöst werden. (2) Für die Bestellung eines Nachtragsliquidators genügt neben der Bescheinigung eines als verwertbar anzusehenden Vermögens auch die Notwendigkeit irgendwelcher weiterer Abwicklungsmaßnahmen.

Zwei Entscheidungen zum Firmenbuchrecht: (1) Gemäß dem OLG Wien müssen die Organe offenlegungspflichtiger Gesellschaften ihre Hilfspersonen kontrollieren, um die ordnungsgemäße Offenlegung zu überprüfen. (2) Laut OGH kann die amtswegige Löschung einer Eintragung nicht wegen eines "zu viel" des Prüfens durch das Firmenbuchgericht bekämpft werden, sondern nur wegen eines "zu wenig".

OGH zum Privatstiftungsrecht: Mangels einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit kommt der Privatstiftung regelmäßig keine Unternehmereigenschaft zu und kann diese somit keine Prokura erteilen.

COVID-19-GesG: Aktuell ist eine umfassende Verlängerung des Gesetzes bis 2021 im Entstehen, demgemäß insbesondere virtuelle Versammlungen im Gesellschaftsrecht jedenfalls bis 31.12.2021 möglich sein werden.

authors: Manuel Ritt-Huemer, Michael Kern, Gabriel Ebner, Irina Hanin, Stefan Holub, Linda Černá and Marija Blagojevic

Gabriel
Ebner

Attorney at Law

austria vienna

co-authors