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Nach zähen Verhandlungen und einigen Verlängerungen hat Großbritannien (GB) mit 31.1.2020 die EU verlassen.
Nach Ablauf des Übergangszeitraums per 31.12.2020 wird der Wirtschaftshandel zwischen GB und der EU va durch die Änderungen der harmonisierten indirekten Steuern, wie insb der USt, stark beeinträchtigt werden. Dieser Artikel verschafft einen Überblick über die umsatzsteuerlichen Auswirkungen des Brexits.
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Marco
Thorbauer
Partner
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