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Die Kommission hat den Entwurf der EU-Vergabeverordnung vorgelegt: Eine einzige, unmittelbar geltende Verordnung soll die drei Vergaberichtlinien ablösen – kein nationales Umsetzungsgesetz, kein Gold Plating.
Was als Vereinfachung angekündigt ist, verschiebt in der Sache Zuständigkeiten und Spielräume: Die Verfahren werden neu geordnet, Qualität wird zur gesetzlichen Pflicht, Marktzugang zur strategischen Frage. Für den Oberschwellenbereich käme das Regelwerk künftig nicht mehr aus Wien, sondern aus Brüssel – samt weitreichender Ermächtigungen der Europäischen Kommission, delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Am Donnerstag, 01. Oktober 2026 um 18:30 Uhr analysieren unsere Vergaberechtsexperten Johannes Stalzer, Felix Schneider und Nina Anzeletti den Verordnungsvorschlag, skizzieren die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren und ordnen die möglichen Auswirkungen für Vergabestellen und Bieter ein.
Freuen Sie sich auf folgendes spannendes Programm:
Systemwechsel: Verordnung statt Richtlinie
Neue Verfahrensarchitektur: vier Verfahren, ein Regelverfahren
Zuschlagskriterien: Bestbieterprinzip mit gesetzlicher Mindestgewichtung
"Buy Europe": Marktzugang als Wettbewerbsfaktor
Eignung, Digitalisierung, Sicherheit: das neue Pflichtenheft
Wir freuen uns auf angeregte Diskussionen und auf Ihr Kommen!
Wann & Wo:
Donnerstag, 01. Oktober 2026 | 18:30 Uhr
Schönherr Rechtsanwälte | Schottenring 19, 1010 Wien
Johannes
Stalzer
Partner
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