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date: 01 October 2026
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austria

Brüssel schreibt das Vergaberecht neu

Der Entwurf der EU - Vergabeverordnung auf dem Prüfstand

 

Die Kommission hat den Entwurf der EU-Vergabeverordnung vorgelegt: Eine einzige, unmittelbar geltende Verordnung soll die drei Vergaberichtlinien ablösen – kein nationales Umsetzungsgesetz, kein Gold Plating.

Was als Vereinfachung angekündigt ist, verschiebt in der Sache Zuständigkeiten und Spielräume: Die Verfahren werden neu geordnet, Qualität wird zur gesetzlichen Pflicht, Marktzugang zur strategischen Frage. Für den Oberschwellenbereich käme das Regelwerk künftig nicht mehr aus Wien, sondern aus Brüssel – samt weitreichender Ermächtigungen der Europäischen Kommission, delegierte Rechtsakte zu erlassen.

Am Donnerstag, 01. Oktober 2026 um 18:30 Uhr analysieren unsere Vergaberechtsexperten Johannes Stalzer, Felix Schneider und Nina Anzeletti den Verordnungsvorschlag, skizzieren die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren und ordnen die möglichen Auswirkungen für Vergabestellen und Bieter ein.

 

Freuen Sie sich auf folgendes spannendes Programm:

Systemwechsel: Verordnung statt Richtlinie

  • Welche Regelungskompetenz verbleibt dem nationalen Gesetzgeber?
  • Kommissionsermächtigungen: flexible Fortentwicklung oder Verlagerung der Regelungsmacht?
  • Welche Verfahrensfragen bleiben ungeregelt und welches Recht füllt die Lücken?


Neue Verfahrensarchitektur: vier Verfahren, ein Regelverfahren

  • Die Charakteristika des neuen offenen Verhandlungsverfahrens
  • Das Innovationsverfahren – Abgrenzung zu Innovationspartnerschaft und wettbewerblichem Dialog
  • Das neue dynamisch vereinfachte Verfahren für wiederkehrende Standardbeschaffungen


Zuschlagskriterien: Bestbieterprinzip mit gesetzlicher Mindestgewichtung

  • Mindestgewichtungen der Qualität: Was gilt konkret und ab wann?
  • Billigstbieterprinzip: Welcher Spielraum bleibt?


"Buy Europe": Marktzugang als Wettbewerbsfaktor

  • Die neuen Marktzugangsbeschränkungen – welche Risiken bestehen?
  • Bietersitz oder Warenursprung: Nachweis der 50 %-Anteile – wer trägt das Prüfrisiko?
  • Konzernstrukturen, Subunternehmer, Lieferketten: Wo öffnen sich Regelungslücken?

Eignung, Digitalisierung, Sicherheit: das neue Pflichtenheft

  • Umsatzdeckel, Referenzen, Nachweise: Chance für KMU oder Erfüllungsrisiko?
  • Keine Selbstreinigung bei zwingenden Ausschlussgründen: Compliance als Zugangsvoraussetzung
  • Versorgungssicherheit, Resilienz, Cybersicherheit: Was bedeuten diese Vorgaben praktisch?

 

Wir freuen uns auf angeregte Diskussionen und auf Ihr Kommen!

 

Wann & Wo:

Donnerstag, 01. Oktober 2026 | 18:30 Uhr

Schönherr Rechtsanwälte | Schottenring 19, 1010 Wien

 

Zur Anmeldung geht es hier entlang.