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Mit dem Beschluss „Kühtai II“ hat der VwGH mehrere Revisionen gegen die Bestätigung der UVP-Genehmigung für das Vorhaben „Speicherkraftwerk Kühtai“ mangels Vorliegens einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung als unzulässig zurückgewiesen. Trotz der „bloßen“ Zurückweisung enthält dieser Beschluss mehrere bedeutende Aussagen insb zu den Genehmigungsvoraussetzungen in UVP-Genehmigungsverfahren. In der vorliegenden Entscheidungsbesprechung werden einige dieser bedeutenden Aussagen des VwGH näher beleuchtet.
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author: Christoph Cudlik
reference: Nachhaltigkeitsrecht 2021, 68
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