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Wenn Konsumenten ein bestimmtes Produkt als Inbegriff für eine ganze Produktkategorie verstehen, kann das für den Inhaber der erfolgreichen Marke zum Verhängnis werden.
Wien. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum im spanischen Alicante (zuständig für die Eintragung und Löschung von Unionsmarken mit EU-weiter Gültigkeit) entschieden, dass die Marke Viagra für die Waren „Pharmazeutische Präparate und Substanzen zur Behandlung männlicher erektiler Dysfunktion“ nicht gelöscht werden muss.
Dieses Ergebnis mag zunächst nicht überraschen, ist doch Viagra eine registrierte und wohl weltberühmte Marke für ein bestimmtes Medikament des Herstellers Pfizer. Sie ist wohl geradezu ein Paradebeispiel für eine erfolgreiche und funktionierende Marke. Der Begriff Viagra ist eine Fantasiebezeichnung mit starker Unterscheidungskraft, sie hat keinen offensichtlichen Bezug zu den damit bezeichneten Produkten (ist also auch nicht irgendwie beschreibend für Pharmazeutika). Sie ist weltweit bekannt und sollte dadurch einen außerordentlich weiten Schutzbereich genießen.
Autor: Michael Woller
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