You will be redirected to the website of our parent company, Schönherr Rechtsanwälte GmbH: www.schoenherr.eu
This article was first published on DerStandard, 7 July 2024.
Kürzlich führte der jahrelange Markenrechtsstreit zwischen McDonald's und der irischen Fastfood-Kette Supermac's wieder zu Schlagzeilen: McDonald's habe im Streit um die Marke Big Mac verloren und dürfe diese nicht mehr für Hühner-Sandwiches verwenden. Worum geht's, und hat McDonald's tatsächlich die wertvolle Marke Big Mac – die wohl nahezu jeder aus der Werbung oder den McDonald's-Restaurants kennt – verloren?
Anfang 2019 habe ich hier im STANDARD erklärt, dass das EU-Markenamt überraschenderweise entschieden hat, die Marke Big Mac sei zu löschen, weil McDonald's nicht nachweisen konnte, dass Big Mac tatsächlich als Marke kommerziell genutzt wurde. Wer eine Marke nicht wirklich benutzt, dem können die Rechte daran aberkannt werden, wenn dies beantragt wird. Hier stellte Supermac's den Antrag als Verteidigung und Gegenangriff, weil McDonald's die Ausweitung der irischen Marke Supermac's durch eine für die gesamte EU gültige Unionsmarke beanstandet hat. Nicht überraschend legte McDonald's Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und gewann: Die Marke Big Mac durfte für Sandwiches eingetragen bleiben.
Jetzt ging Supermac's in die nächste Instanz und dies führte zur nun – nach insgesamt mehr als sieben Jahren Verfahrensdauer – wieder in Schlagzeilen mündenden Entscheidung des zweithöchsten Gerichts der EU. Dabei ging es nur mehr um Details: Markenschutz muss nämlich immer für bestimmte Waren oder Dienstleistungen beantragt werden. Die Marke Big Mac ist nicht nur für Fleisch-Sandwiches eingetragen, sondern auch für Geflügel-Sandwiches und, allgemeiner, für "Belegte Brote (Sandwiches)" (im englischen Original: "edible sandwiches"). Nachdem die Hauptsache geklärt war, nämlich dass die Marke für Fleisch-Sandwiches (selbstverständlich) eingetragen bleibt, wollte Supermac's nur noch erreichen, dass sie in anderen Bereichen gelöscht wird.
Und das gelang Supermac's teilweise: Die Nachweise für "Grand Big Mac Chicken" in Frankreich reichten dem Gericht nicht aus, um eine rechtserhaltende Benutzung speziell für Geflügelprodukte anzuerkennen. Hinsichtlich Geflügelprodukte hat Supermac's also die Marke Big Mac tatsächlich zu Fall gebracht, für "Belegte Brote (Sandwiches)" allgemein soll sie aber wiederum eingetragen bleiben. Für Markenrechtsspezialisten spannend war dann noch die Frage, ob die Marke Big Mac vom Burger auch auf das ganze Restaurant abfärbt – ob die Marke also auch das Restaurant kennzeichnet. Auch diesbezüglich gewann Supermac's, weil die Restaurants die Marke McDonald's tragen und nicht Big Mac.
Die Entscheidung des Gerichts kann zwar noch zur letzten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, getragen werden. Dieser nimmt aber nur Grundsatzverfahren zur Entscheidung an, und das war in den letzten Jahren in Markenrechtsverfahren praktisch aussichtslos.
Davon, dass McDonald's die Marke Big Mac verloren hätte, kann also keine Rede sein. Die Marke bleibt geschützt für das, wofür sie bekannt ist: Burger (Sandwiches) mit Fleisch. Dass sie für Geflügel-Sandwiches gelöscht wurde, wird der Verteidigung der Marke Supermac's sicherlich nichts helfen. Und weil die Marke Big Mac sehr bekannt ist, kommt es im Markenrechtsstreit mit der Marke Supermac's für die irischen Restaurants nicht entscheidend darauf an, dass sie nicht für Restaurants geschützt ist; es gibt nämlich dennoch einen direkten Zusammenhang, weil man in Restaurants Burger bekommt. Damit bleibt es bei der Kernfrage des Markenrechtsstreits: Denkt der Restaurantbesucher bei "Supermac's" an die bekannte Marke Big Mac von McDonald's? Kommt ihm Big Mac in den Sinn, wenn er die Marke Supermac's sieht? Dann kann dies die Bekanntheit und den Ruf der Marke Big Mac ausnützen, und McDonald's könnte eine Eintragung von "Supermac's" als Unionsmarke verhindern.
Das wird in einem weiteren Verfahren zu entscheiden sein, und dann wird man sehen, was es Supermac's am Ende gebracht hat, McDonald's jahrelang damit zu beschäftigen, die rechtserhaltende Benutzung einer ganz offensichtlich benutzten Marke nachzuweisen. (Christian Schumacher, 7.7.2024)
Christian
Schumacher
Partner
austria vienna