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Eine Reihung oder Abstufung zwischen diesen Personen besteht nicht; sie stehen als wirtschaftliche Eigentümer gleichwertig nebeneinander. Als wirtschaftliche Eigentümer sind stets natürliche Personen zu identifizieren. Bekleidet eine juristische Person eine der genannten Funktionen, so wird auf die dahinter stehenden natürlichen Personen "durchgeblickt".
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung, wer nach dem WiEReG als wirtschaftlicher Eigentümer gilt und nehmen auch die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer an das Register für Sie vor. Weiters stehen wir Ihnen auch zur Beantwortung einzelfallbezogener Spezialfragen (Anwendbarkeit von Ausnahmen von der Meldepflicht) zur Verfügung.
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Hinweis: Dieser Newsletter dient lediglich als Hilfestellung und vermittelt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er ersetzt vor allem nicht die entsprechende Rechtsberatung.
Mandatory registration of beneficial owners introduced for all Czech entities
Beneficial Ownership Register to be introduced in Austria
WiEReG – extensive duty-of-care and reporting requirements
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