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19 März 2026
Blog
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Die 13. Ausgabe der Klassifikation von Nizza bringt wichtige Änderungen für Markeninhaber

Seit 1961 bildet die Klassifikation von Nizza den internationalen Rahmen für die Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Markenanmeldungen. Seit 2013 wird alle drei Jahre eine neue Ausgabe mit umfangreicheren Überarbeitungen veröffentlicht; geringfügige Änderungen werden jährlich in einer neuen Version der jeweiligen Ausgabe umgesetzt. Die 13. Ausgabe der Klassifikation von Nizza trat am 1. Jänner 2026 in Kraft und enthält einige wesentliche Änderungen, insbesondere in Klasse 9.

 

Wichtige Änderungen in Klasse 9

Die neue Ausgabe 2026 verschiebt Waren aus Klasse 9:

  • Brillen, Sonnenbrillen und Kontaktlinsen, einschließlich Fassungen, Ketten, Etuis und Gläser dafür, wurden von Klasse 9 in Klasse 10 verschoben – unabhängig davon, ob es sich um optische/korrigierende Artikel handelt oder nicht.
  • Feuerwehrfahrzeuge und Feuerlöschboote, Rettungsflöße, Rettungsboote sowie Evakuierungsstühle sind nun der Klasse 12 zugeordnet.

Zusätzlich wurde „elektrisch beheizbare Kleidung" von Klasse 11 in Klasse 25 transferiert.

 

Auswirkungen auf Markenregistrierungen, die umklassifizierte Waren umfassen

Die meisten Markenämter, darunter das Österreichische Patentamt, das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und das Madrider Register bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), werden die Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse bestehender Markenregistrierungen nicht umklassifizieren. Der Schutzumfang wird grundsätzlich nach der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Klassifikation von Nizza beurteilt. Die jeweiligen Waren verbleiben daher in ihren ursprünglichen Klassen.


Erforderliche Anpassungen bei Markenüberwachungs- und Markenrecherchestrategien

Strategien für Markenüberwachung (zur Identifizierung potenziell problematischer neuer Anmeldungen Dritter) und Markenrecherchen (zur Identifizierung bestehender Marken, die Risiken für eine neue Marke  bergen könnten) müssen angepasst werden.

Bestehende Markenüberwachungen, die die oben genannten Waren betreffen, sollten angepasst werden, damit auch die jeweils neue, für diese Waren relevante Klasse umfasst wird. Die Klasse, in der die Waren bislang erfasst waren, sollte ebenfalls noch einige Zeit überwacht werden, da Anmeldungen, die entsprechend der 12. Ausgabe der Klassifikation von Nizza eingereicht wurden, bei den jeweiligen Ämtern noch anhängig sein können.

Soll eine Marke für die oben genannten (umklassifizierten) Waren freigegeben werden, sollte die Recherche ab sofort sowohl die alte als auch die neue Klasse umfassen, um sicherzustellen, dass sowohl ältere Marken, die entsprechend früherer Ausgaben der Nizzaer Klassifikation angemeldet wurden, als auch solche, die nach der neuen Ausgabe für diese Waren angemeldet wurden, gefunden werden.

Gudrun
Irsa-Klingspiegl

Senior Trademark & Design Manager / Head of Trademark & Design Management

austria vienna

Co-Autor:innen