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Als Rechtsvertreter der Adler Real Estate AG ("ADLER") im gegenständlichen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ("EuGH") begrüßt Schönherr Rechtsanwälte die heutige Feststellung des EuGH, dass die österreichische Übernahmekommission ("ÜbK") in ihrer derzeitigen Struktur nicht unabhängig ist und aufgrund fehlender Rechtsschutz- und Beschwerdemöglichkeiten für Marktteilnehmer nicht europarechtskonform agiert. Damit entfalten die gegenüber ADLER erlassenen und von Schönherr als Rechtsvertreter von ADLER bekämpften Bescheide der ÜbK keine Bindungswirkung in Zivil- und Verwaltungsverfahren und sind somit gegenstandslos. Die Republik Österreich ist nun am Zug, das österreichische Übernahmegesetz zu novellieren.
Schönherr-Partner Sascha Hödl, der ADLER im Verfahren gemeinsam mit Schönherr-Counsel Sascha Schulz vor dem EuGH vertreten hat, meint dazu: "Die Entscheidung bietet die Chance für die Republik Österreich, durch eine Novellierung des Übernahmegesetzes europarechtskonforme faire und rechtlich verlässliche Rahmenbedingungen zur Überprüfung von Entscheidungen der Übernahmekommission zu schaffen, etwa nach deutschem Vorbild durch einen Instanzenzug an einen Übernahmesenat am OLG Wien." Sascha Schulz ergänzt: "Die mit höchster Fachkompetenz ausgestattete Übernahmekommission wäre damit auch am österreichischen Kapitalmarkt als übernahmerechtliche Aufsichtsbehörde gestärkt."
Konkret warf die ÜbK ADLER zusammen mit weiteren Verfahrensbeteiligten im März 2016 vor, im Zuge der geplanten Übernahme der conwert Immobilien Invest SE ("conwert") als gemeinsam vorgehende Rechtsträger agiert und ein sogenanntes „acting in concert“ betrieben zu haben. So habe nach Auffassung der ÜbK ADLER zusammen mit weiteren Aktionären am 29. September 2015 eine kontrollierende Beteiligung an der conwert erlangt und in der Folge ein Pflichtangebot zu Unrecht nicht vorgelegt. Obwohl die ÜbK gegenüber ADLER als "Ermittler", "Ankläger" und "Richter" auftrat, ist es ADLER nach den aktuellen Rechtsschutz- und Beschwerdemöglichkeiten des Übernahmegesetzes verwehrt gewesen, diese Feststellung der ÜbK einer Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht zu unterziehen. Das Bundesverwaltungsgericht ("BVwG") folgte in Folgeverfahren der Anregung von Schönherr als Rechtsvertreter von ADLER und ersuchte den EuGH um Klärung, ob hier eine Europarechtswidrigkeit vorliegt.
Der EuGH bestätigte, dass die derzeitige Struktur der ÜbK nicht im Einklang mit europäischem Recht, insbesondere Art. 47 der europäischen Grundrechtecharta, steht: Weil die ÜbK als Inquisitionsgericht ausgestaltet und damit nicht unabhängig im europarechtlichen Sinn ist, müssten Marktteilnehmer die Möglichkeit haben, Entscheidungen der ÜbK von einem unabhängigen Gericht vollumfänglich überprüfen zu lassen. Das ist derzeit nicht der Fall. Erlassene Bescheide der ÜbK gegen ADLER können letztlich keine Bindungswirkung entfalten und sind somit gegenstandslos.
Sascha Hödl (Partner, Co-Head Corporate/M&A) und Sascha Schulz (Counsel, Corporate/M&A) haben ADLER in den Verfahren vor der ÜbK, der FMA, dem BVerwG und dem EuGH rechtlich begleitet. Die auf der Entscheidung der ÜbK basierenden und noch anhängigen Zivilverfahren führen Andreas Natterer (Partner, Dispute Resolution) und Sara Khalil (Rechtsanwältin, Dispute Resolution); in den Verwaltungsstrafverfahren und dem EuGH-Verfahren waren auch Christian Schmelz (Partner, Öffentliches Recht) und Christian Holzer (Associate, Öffentliches Recht) Teil des Schönherr-Beratungsteams.