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Während mehrere EU-Länder nach der Verabschiedung des vorübergehenden Rahmenplans1 relativ schnell staatliche Unterstützungsmaßnahmen eingeführt haben, die auch Großunternehmen einschließen, hat sich Rumänien bislang nur auf KMU konzentriert.
Einige mögen meinen, es sei höchste Zeit, auch an Großunternehmen und Investoren ein klares Signal zu senden.
Nach Aussage mehrerer rumänischer Beamter in den letzten Tagen scheint der Staat einen doppelten Ansatz zu verfolgen, um Großinvestitionen anzuregen und zu fördern. Zum einen sind demnächst spezifische Unterstützungsmaßnahmen, die sich auf den vorübergehenden Rahmenplan stützen, zu erwarten, zum anderen werden einige bestehende staatliche Beihilferegelungen erheblich nachgebessert, um flexibler und unbürokratischer agieren zu können.
Ein neues Schema: Staatliche Garantien und Subventionen für Großunternehmen
Am 4. Juni 2020 verabschiedete die rumänische Regierung ein Memorandum, das zwei Arten von Unterstützungsmaßnahmen für Großunternehmen vorsieht: staatliche Garantien für Unternehmenskredite und staatliche Subventionen zur Unterstützung der Zinszahlungen im Rahmen eines Gesamtbudgets von 8 Mrd. RON (ca. 1,65 Mrd. EUR). Beide Maßnahmen können gemäß den Regeln des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren angewandt werden.
Dieses staatliche Beihilfeprogramm muss noch bei der Europäischen Kommission angemeldet werden, die für ihre äußerst schnelle Genehmigungspraxis bekannt ist. Wir erwarten daher das Inkrafttreten der Regelungen in den nächsten Wochen.
Es darf angenommen werden, dass das Programm auch die Refinanzierung bestehender Darlehen abdecken wird.
Materielle Umgestaltung bestehender Programme: Beihilfen für Großunternehmen, die zur regionalen Entwicklung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen
Parallel dazu arbeitet der rumänische Staat an einer wesentlichen Umgestaltung einiger bestehender staatlicher Beihilferegelungen.2
Es wird erwartet, dass diese Änderungen für mehr Flexibilität und eine einfachere Kommunikation zwischen dem Staat und den Investoren als potentielle Begünstigte der staatlichen Beihilfen sorgen werden.
Beispielsweise werden einige Anspruchsvoraussetzungen und Bewertungsindikatoren, die derzeit für regionale Investitionen gelten, vereinfacht. Dies dürfte Anreize für große und komplexe Investitionen schaffen, da potentielle Begünstigte bei der Erstellung von Geschäftsplänen künftig mit weniger Bürokratie konfrontiert sein werden.
Damit aber nicht genug, denn es scheint, als wolle der Staat das nationale Beihilfeprogramm, welches der Schaffung neuer Arbeitsplätze gewidmet ist, wiederbeleben, indem er seinen Schwerpunkt von KMU auf Großunternehmen verlagert, die mindestens 100 neue Arbeitsplätze schaffen werden (statt der früheren Schwelle von 10 neuen Arbeitsplätzen). Noch interessanter ist, dass der Staat offenbar bereit ist, eine hohe Wertschöpfung für die Wirtschaft zu fördern, indem er Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen für hochqualifiziertes Personal schafft (da die Beihilfe nicht mehr an eine Begrenzung der Höhe des subventionierten Gehalts gebunden sein wird). Der gleiche flexiblere Ansatz wird auch im Rahmen dieses Programms erwartet.
Greenfield Investitionen in strategischen Sektoren (auch infolge der Verlagerung von Produktionskapazitäten von China/Asien nach Rumänien) können unter ein anderes Beihilfeprogramm fallen, doch liegen derzeit weder spezifische Details noch ein Zeitplan für die Genehmigung eines speziellen Programms vor.
Rumänien soll auch vom von der Europäischen Kommission3 vorgeschlagenen Sanierungsplan profitieren, der höchstwahrscheinlich in der nächsten Periode genehmigt werden wird.
Großunternehmen wären also gut beraten, mit der Vorbereitung ihrer Anträge auf staatlich subventionierte/garantierte Refinanzierung zu beginnen und die Vor- und Nachteile zukünftiger Investitionen, die von den aktualisierten staatlichen Beihilferegelungen profitieren, zu evaluieren.
[1] Erneut geändert, konsolidierte Fassung verfügbar unter: https://ec.europa.eu/competition/state_aid/what_is_new/TF_consolidated_version_as_amended_3_april_and_8_may_2020_en.pdf
[2] Genehmigt durch GD 807/2014 (verfügbar unter: https://www.mfinante.gov.ro/hg807.html?pagina=domenii) und GD 332/2014 (https://www.mfinante.gov.ro/hg332.html?pagina=domenii)
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