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23 September 2026
Blog
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Wenn selbst Ikonen fallen: Designlehren aus der Crocs-Saga

Der Crocs-Clog gehört zu den bekanntesten Schuhdesigns der Welt – das Design Museum London nahm ihn in seine Publikation "Fifty Shoes that Changed the World" auf. Dennoch hat das EuG das entsprechende Unionsdesign am 22.4.2026 zum zweiten Mal für nichtig erklärt (T-228/25). Die Botschaft ist klar: Kein Design ist unangreifbar – egal wie berühmt, kommerziell erfolgreich oder kulturell bedeutend es sein mag.

Die Vorgeschichte

Das Crocs-Design war schon einmal angegriffen worden. 2018 erklärte das EuG es wegen fehlender Neuheit für nichtig – Crocs hatte den Clog selbst vor dem maßgeblichen Zeitraum der Neuheitsschonfrist offenbart: durch die Ausstellung auf der Fort Lauderdale Boat Show 2002, den Verkauf von 10.000 Paar Clogs über ein Händlernetz in zahlreichen US-Bundesstaaten sowie die Veröffentlichung auf der eigenen Website (T-651/16). Crocs bezeichnete die Boat Show auf der eigenen Website als "smashing success" – eine Formulierung, die dem EuG als Beleg für die Reichweite der Offenbarung diente.

Crocs legte Rechtsmittel beim EuGH ein, das jedoch mit Beschluss vom 10.9.2020 als gegenstandslos erklärt wurde (C-320/18 P) – eine Sachentscheidung erging nicht. Das Design blieb offenbar aufrecht.

Runde 2: Nichtig wegen fehlender Eigenart

Im Oktober 2022 stellte die spanische Gor Factory SA einen neuerlichen Nichtigkeitsantrag – diesmal gestützt auf fehlende Eigenart gegenüber dem Design des Holey Soles-Clog, das im April 2003 offenbart worden war (also vor dem Prioritätsdatum des Crocs-Designs).

Die Nichtigkeitsabteilung und die Beschwerdekammer des EUIPO gaben dem Antrag statt. Das EuG wies die Klage von Crocs ab. Im Einzelnen:

·       Hohe Gestaltungsfreiheit: Crocs argumentierte, die Gestaltungsfreiheit bei Clogs sei bestenfalls mittel, da die Grundmerkmale (runde Form, offene Ferse, flache Sohle) vorgegeben seien. Das EuG wies dies zurück: Die Gestaltungsfreiheit ist hoch, da der Entwerfer bei Material, Farbe, Muster, dekorativen Elementen sowie Anzahl, Größe, Form und Position der Löcher frei ist.

·       Der Riemen reicht nicht: Die Designs stimmen in der gesamten Grundform überein – dicke Sohle, geschlossene runde Zehenkappe, identische Anordnung runder Löcher auf der Oberseite sowie trapezförmige Ausschnitte an Front und Seiten. Sie unterscheiden sich einzig durch den Fersenriemen im Crocs-Design. Der Riemen wird zwar wahrgenommen, ist aber ein nebensächliches Merkmal, das die Ähnlichkeiten nicht aufwiegen kann.

·       Bekanntheit und Erfolg sind irrelevant: Die Aufnahme in "Fifty Shoes that Changed the World", der kommerzielle Erfolg und die weltweite Bekanntheit der Produkte sind nach der Rsp keine Kriterien für die Eigenartsprüfung nach dem EU-Designrecht. Auch ein Verweis auf eine Entscheidung des USPTO konnte die Beurteilung nicht ändern – das EU-Designrecht ist ein autonomes System.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Diese Entscheidung enthält wichtige Erkenntnisse für alle, die Produktdesigns entwickeln, auf den Markt bringen oder schützen – insbesondere in den Bereichen Mode, Luxus und Konsumgüter:

·       Verlassen Sie sich nicht allein auf die Neuheitsschonfrist. Die 12-monatige Neuheitsschonfrist schützt vor den Folgen eigener Vorveröffentlichungen, aber nicht vor Offenbarungen durch Dritte und nicht vor Angriffen auf die Eigenart, die auf ältere Drittdesigns gestützt werden. Eine frühzeitige Anmeldung bleibt die sicherste Strategie.

·       Melden Sie Produktvarianten zusammen mit dem Grunddesign an. Wird ein einzelnes Merkmal zu einem ansonsten identischen Design hinzugefügt, genügt dies für die Eigenart oft nicht – insbesondere, wenn das Merkmal nebensächlich ist. Durch eine zeitgleiche Anmeldung aller relevanten Varianten vermeiden Sie, dass Ihr eigenes früheres Design zum vorbekannten Formenschatz wird.

·       Recherchieren Sie den vorbekannten Formenschatzvor der Anmeldung. Das Crocs-Design scheiterte letztlich an einem vorbekannten Drittdesign – dem Holey Soles-Clog –, das vor dem Prioritätsdatum öffentlich zugänglich war. Eine gründliche Recherche kann solche Risiken frühzeitig aufdecken.

·       Vertrauen Sie nicht auf kommerziellen Erfolg. Ob ein Produkt ein einziges Mal oder hundert Millionen Mal verkauft wurde, spielt im EU-Designrecht keine Rolle. Die Eigenart wird rein objektiv geprüft – Bekanntheit, Auszeichnungen und kulturelle Bedeutung fließen nicht ein.

Fazit

Ein Design kann den ersten Sturm überstehen und Jahre später doch noch fallen. Die Crocs-Saga zeigt, dass Designschutz einen proaktiven, strategischen Ansatz erfordert – unabhängig davon, wie erfolgreich ein Produkt am Markt ist. Unternehmen sollten ihre Schutzstrategie frühzeitig, umfassend und unabhängig vom kommerziellen Erfolg aufbauen.