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04 March 2025
Academic publication
austria

Aussageverweigerung ohne Durchführung einer Vernehmung

Wirtschaftsstrafverfahren gehen oft mit parallel anhängigen Zivilverfahren einher. Sofern sich Personen durch ihre Aussage im Zivilverfahren strafrechtlich belasten würden, kommt ihnen das Recht zu, die Aussage zu verweigern. Dies soll nach hA jedoch nur gelten, wenn die Person förmlich vernommen wird. Es bestehen allerdings gute Gründe dafür, diese Rechtsansicht zu überdenken und in bestimmten Konstellationen auch ein "Vorabaussageverweigerungsrecht" zuzugestehen.

Der Beitrag ist hier abrufbar. 

 

author: Oliver M. Loksa

Oliver Michael
Loksa

Counsel

austria vienna