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Baudenkmäler im Spannungsverhältnis zwischen Erhaltungsinteresse und Veränderungsnotwendigkeit
So verlockend manche Baudenkmäler für Investoren zB aus der Hotel- und Gastronomiebranche sein können,
so abschreckend sind oft die denkmalschutzrechtlichen Anforderungen. Das Interesse an der möglichst unveränderten Erhaltung des Denkmals steht in einem Spannungsverhältnis zu den aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht laufend erforderlichen Anpassungen. Neben dem Ablauf des denkmalschutzrechtlichen Veränderungsverfahrens sind dabei insbesondere die jüngsten Entwicklungen in der höchstgerichtlichen Judikatur für all jene von großer Relevanz, die an der wirtschaftlichen Nutzung von Denkmälern interessiert sind.
publishing house: ip competence, Vol. 11, Juli 2014
Autor: Christoph Cudlik
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Cudlik
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