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Mit dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz 2026 werden ökologische und nachhaltige Aspekte noch stärker im Bundesvergabegesetz verankert. Die Novelle bringt unter anderem neue Vorgaben zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien, erweiterte Transparenzpflichten sowie einen zusätzlichen Ausschlusstatbestand im Zusammenhang mit „Green Compliance“.
Unsere Expertin Nina Anzeletti analysiert die wesentlichen Neuerungen, ihre praktische Bedeutung für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sowie die Auswirkungen auf die Vergabepraxis.
Der vollständige Beitrag ist hier abrufbar.
Reference: ÖGZ 2/2026
authors: Nina Alexandra Anzeletti
Nina Alexandra
Anzeletti
Attorney at Law
austria vienna