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Article was first published in DiePresse on 02 July 2020
Unternehmen bekommen nun drei Monate Zeit, um Anträge auf Vergütung für Verdienstentgang zu stellen.
Wien. Am 2. Juli geht es im Bundesrat einmal mehr ums Epidemiegesetz. Konkret um eine vom Nationalrat am 18. Juni 2020 beschlossene Novelle, die Unternehmen bestimmte Entschädigungsanträge erleichtern soll. Die bisher geltende, sechswöchige Frist zur Geltendmachung einer Vergütung für Verdienstentgang wird auf drei Monate verlängert.
Author: Christine Kary; Expert: Günther Leissler
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