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Am 21.10.2025 veröffentlichte die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm "Europe’s Independence Moment" 2026. Unter den zahlreichen geplanten Initiativen findet sich ein legislatives Vorhaben zur Entwicklung einer CO₂-Transportinfrastruktur und entsprechender Märkte. Wir beleuchten diese Initiative näher.
Für das dritte Quartal 2026 plant die Kommission einen Vorschlag für einen Rechtsakt zur "Entwicklung von CO₂-Transportinfrastruktur und -Märkten" vorzulegen. Zu diesem Thema läuft bereits heute eine öffentliche Konsultation der Generaldirektion Energie. Sie zielt darauf ab, den derzeitigen Regulierungsrahmen für die gesamte CO₂-Wertschöpfungskette zu erfassen und im Fall allenfalls bestehender Regulierungslücken (regulatory gaps) mögliche Lösungsansätze zu identifizieren.
Das derzeit vorliegende Konsultationspapier beschreibt ua Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren beim grenzüberschreitenden CO₂-Transport. Dazu gehören das Sicherstellen grenzüberschreitender Interoperabilität und einheitlicher CO₂-Standards zur Vermeidung von Marktfragmentierung. Besondere Herausforderungen ergeben sich aus internationalen Verträgen wie etwa dem Londoner Protokoll. Dieses verfolgt das legitime Ziel, die Meeresumwelt zu schützen. In der derzeitigen Ausgestaltung bildet das Protokoll aber eine Barriere für die geologische Speicherung von CO₂ im Meeresgrund. Eine Änderung des Protokolls, die den grenzüberschreitenden CO₂-Transport zum Zweck der geologischen Einspeicherung – unter Wahrung von Umweltschutzinteressen – erleichtern soll, konnte bislang nicht in Kraft gesetzt werden.
Die Generaldirektion Energie skizziert in ihrem Konsultationspapier sehr wichtige Regulierungsaspekte, die in dem für 2026 geplanten CO₂-Rechtsakt enthalten sein könnten:
UE sollte im Sinne der relevanten Stakeholder (Industrie, Energiewirtschaft) möglichst frühzeitig darauf geachtet werden, dass die Kommission für den CO₂-Sektor einen ausge-wogenen Regulierungsansatz wählt, der effektive Investitionsanreize und langfristige Finanzierungssicherheit gewährleistet. Insbesondere strenge Entflechtungsvorschriften sowie unflexible Netzzugangs- und Netztarifregeln sollten kritisch hinterfragt werden. Anders gesagt: Regulierung nur dort, wo dies im Hinblick auf absehbare Wettbewerbsverzerrungen zwingend erforderlich erscheint.
Das EU-Arbeitsprogramm 2026 legt den Grundstein für einen europäischen CO₂-Binnenmarkt und eine integrierte CO₂-Transportinfrastruktur. Der für das dritte Quartal 2026 geplante Vorschlag für einen Rechtsakt wird erstmals einen umfassenden rechtlichen Rahmen für CO₂-Transport und -Märkte schaffen.