- Prüfen Sie, ob in Ihrem Unternehmen Auftragsverarbeiter für Datenverarbeitungen herangezogen werden (zB IT-Dienstleister).
- Wenn ja, wurden mit diesen Auftragsverarbeitern schriftliche Vereinbarungen getroffen?
- Prüfen Sie die Inhalte dieser Vereinbarungen speziell unter den Anforderungen der Art 26, 28 DSGVO.
Besondere Kategorien von Daten
- Prüfen Sie, ob sensible Daten (zB rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, genetische Daten, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben) in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden. Achtung: In vielen Fällen benötigen Sie für die Verarbeitung solcher Daten die Einwilligung des Betroffenen!
Überprüfung bestehender Strukturen
- Überprüfen Sie Ihre AGB, Ihre bisher verwendeten Datenschutz- bzw Einwilligungserklärungen, Informationspapiere und Verträge und passen Sie diese bei Bedarf an die Vorgaben der DSGVO an.
Informationspflichten, Betroffenenrechte und Nachweise
- Erarbeiten Sie eine Strategie, wie Sie die Informationspflichten der DSGVO gem Art 13 und 14 erfüllen (zB Aktualisieren der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website und übermitteln/übergeben der Datenschutzerklärung als Beilage mit Ihren Verträgen).
- Erarbeiten Sie eine Strategie, wie Sie die Betroffenenrechte unter den Vorgaben der DSGVO erfüllen können. Auch wenn Sie keine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten trifft: Bennen Sie eine Person oder legen Sie eine Organisationseinheit in Ihrem Unternehmen fest, an die sich betroffene Personen für die Ausübung ihrer Betroffenenrechte wenden können.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre zur DSGVO-Vorbereitung ergriffenen Maßnahmen umfangreich dokumentiert sind.
Datenschutzbeauftragter
- Prüfen Sie, ob Sie für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens gem Art 37 DSGVO in der umfangreichen Verarbeitung von sensiblen oder strafrechtsbezogenen Daten liegt.
Data Breach Notification
- Evaluieren Sie, welche Vorkehrungen gegen Datenschutzverletzungen in Ihrem Unternehmen bereits ergriffen worden sind. Beachten Sie, dass eine Datenschutzverletzung, die zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen führt, binnen 72 Stunden der Datenschutzbehörde zu melden ist. Diese Frist läuft an Werktagen ebenso wie an Sonn- oder Feiertagen. Sollte durch die Datenschutzverletzung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bestehen, so sind auch diese von der Datenschutzverletzung unverzüglich zu unterrichten.
Datenübermittlung ins EWR-Ausland
- Überprüfen Sie, ob zwischen Ihrem Unternehmen und einem Empfänger (auch Auftragsverarbeiter/Dienstleister) im EWR-Ausland ein Datenverkehr stattfindet. Falls ja, prüfen Sie auf welche Rechtsgrundlage (zB Standarddatenschutzklauseln, Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, Privacy Shield) der Datenverkehr gestützt werden kann und ob solche Schutzstandards für den Datentransfer Ihres Unternehmens vorhanden sind.
Grün: Weiterführende Schritte (detaillierend)
Arbeitnehmerdatenschutz
- Beachten Sie, die Besonderheiten des Arbeitnehmerdatenschutzes:
- Dienstverträge, Betriebsvereinbarungen, Dienstordnungen, müssen unter Umständen an die DSGVO angepasst werden.
- Das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 sieht vor, dass Mitarbeiter vertraglich zur Einhaltung des Datengeheimnisses zu ver-pflichten sind.
Rechte von Kindern
- Überprüfen Sie, ob durch Ihr Unternehmen Kindern Dienste der Informationsgesellschaft angeboten werden (darunter können zB entgeltliche Online-Dienste fallen). Sollte dies zutreffen, müssen Sie beachten, dass für datenschutzrechtliche Einwilligung eines Kindes Altersvorgaben zu beachten sind.
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Prüfen Sie, ob die durch die DSGVO verlangten technischen Prinzipien des privacy by design/privacy by default in Ihrem Unternehmen adäquat implementiert sind.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Präsentationen unserer erfolgreiche Eventreihe "Schoenherr Privacy Academy":
- DSGVO-Anwendungsbereich, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Privacy by Design and by Default, Datenportabilität, Verhaltensregeln und Zertifizierung
- Informationspflichten und Betroffenenrechte, Data Breach Notification Duty
- Datenaustausch im Konzern, Zulässigkeit von Cloud-Lösungen, internationale Datentransfer
- Datenschutz bei Mitarbeiterdaten, Mitarbeiterüberwachung und erforderliche Zustimmungen, Aufgaben des Datenschutzbeauftragter
- Anonymisieren, Pseudonymisieren & Löschen von Daten, Mitarbeiterdaten, Datenschutzrechtliche Zustimmung
- Wirken & Spruchpraxis der Datenschutzbehörde, Datenschutzverletzungen in der Übergangsphase zur DSGVO
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