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23 April 2025
Academic publication
austria

Kurzzeitig vermietete Wohnungen als genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlagen?

Teilweise wird von den Gewerbebehörden Wiens die Ansicht vertreten, kurzzeitig gewerbsmäßig vermietete Wohnungen würden im Sinne des § 74 Abs 2 GewO genehmigungspflichtige gewerberechtliche Betriebsanlagen sein. Das VwG Wien trat dieser Ansicht im unveröffentlichten, aber rechtskräftigen Erkenntnis vom 28. 5. 2024, VGW-122/008/14145/2023, entgegen. Der folgende Beitrag zeigt auf, weshalb der verwaltungsgerichtlichen Ansicht zuzustimmen ist.

 

Der Beitrag ist hier abrufbar.

 

Author: Maximilian Klein/Luca Mischensky

Reference: ecolex 2025/162

Maximilian
Klein

Associate

austria vienna