You will be redirected to the website of our parent company, Schönherr Rechtsanwälte GmbH: www.schoenherr.eu
Teilweise wird von den Gewerbebehörden Wiens die Ansicht vertreten, kurzzeitig gewerbsmäßig vermietete Wohnungen würden im Sinne des § 74 Abs 2 GewO genehmigungspflichtige gewerberechtliche Betriebsanlagen sein. Das VwG Wien trat dieser Ansicht im unveröffentlichten, aber rechtskräftigen Erkenntnis vom 28. 5. 2024, VGW-122/008/14145/2023, entgegen. Der folgende Beitrag zeigt auf, weshalb der verwaltungsgerichtlichen Ansicht zuzustimmen ist.
Der Beitrag ist hier abrufbar.
Author: Maximilian Klein/Luca Mischensky
Reference: ecolex 2025/162
Maximilian
Klein
Associate
austria vienna