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Die Frage, in welchem Umfang Zivilgerichte an Bescheide von Verwaltungsbehörden gebunden sind, beschäftigt die Rechtswissenschaft seit der gesetzwidrigen Ehedispense. Anlass zur Diskussion gibt sie seit jeher. Dies zeigt nicht zuletzt eine von spannenden Abgrenzungsfragen geprägte Entscheidung des OGH.
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