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Nach dem Bundes-Verfassungsgesetz umfasst das Bundesgebiet die Gebiete der Bundesländer. Das Bundesgebiet begrenzt grundsätzlich den Anwendungsbereich nationalen Rechts. In gleicher Weise begrenzt das Landesgebiet den Anwendungsbereich der jeweiligen Landesgesetze. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen. Der gegenständliche Beitrag beschäftigt sich eingehend mit dem räumlichen und sachlichen Anwendungsbereich von Landesgesetzen am Beispiel von den im NÖ Raumordnungsgesetz normierten Abstandsbestimmungen von als Grünland-Windkraftanlagen gewidmeten Flächen zu Nachbargemeinden.
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Author: Sarah Wolf
Reference: RFG 2024/3
Sarah
Wolf
Attorney at Law
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