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Mit den Transfers von Paul Wanner und Carney Chukwuemeka hat der ÖFB Anfang März für Aufsehen gesorgt. Transfers sind im Fußballgeschäft alltäglich – sie betreffen jedoch in aller Regel den Klubfußball und nur in seltenen Fällen Nationalmannschaften. In einem solchen Fall spricht man von einem Verbandswechsel: Ein Spieler entscheidet sich, künf-tig für die Nationalmannschaft eines anderen Landes aufzulaufen. Doch nach welchen Re-geln laufen solche Wechsel eigentlich ab? Und braucht es Reformen?
Paul Wanner, Sohn einer Österreicherin und eines Deutschen, wurde in Dornbirn geboren und spielte bis zur U21 für den DFB. Anfang März 2026 wurde bekannt, dass er sich für den ÖFB entschieden habe. Carney Chukwuemeka wiederum kam in Wien zur Welt, zog mit seiner aus Nigeria stammenden Familie nach kurzer Zeit im Burgenland nach England und durchlief dort mehrere Jugendnationalteams. Somit hätte er für mehrere A-Nationalmannschaften spielen können – letztlich fiel die Wahl auf den ÖFB.
Am 09.03.2026 bestätigte die FIFA auf ihrer "Change of Association Platform" die Geneh-migung beider Verbandswechsel. Kurz darauf berief ÖFB-Teamchef Ralf Rangnick das Duo erstmals in den Kader für die Testspiele gegen Ghana und Südkorea.
Diese und andere Fälle machen deutlich: Das Werben um Talente findet nicht nur im Klub-fußball statt, sondern auch auf Ebene der Nationalmannschaften. Vor diesem Hintergrund hat ÖFB-Sportdirektor Peter Schöttel vor Kurzem klare Regeln für Verbandswechsel ge-fordert. Das wirft folgende Fragen auf: Welche Regeln gelten aktuell? Sind diese klar ge-nug? Und braucht es Reformen?
Die maßgeblichen Regeln für Verbandswechsel im Fußball finden sich in den Ausführungs-bestimmungen zu den FIFA-Statuten, dem zentralen Regelwerk des Weltverbands. Dort ist zunächst ein Grundsatz verankert: Ein Spieler, der bereits für einen Verband in einem offiziellen Wettbewerb eingesetzt wurde, darf grundsätzlich nicht mehr für einen anderen Verband auflaufen. Die Regeln für Verbandswechsel sind als Ausnahme von diesem Grundsatz konzipiert.
Grundvoraussetzung für einen Verbandswechsel ist, dass der Spieler die Staatsbürger-schaft des aufnehmenden Verbands besitzt – sei es kraft Geburt oder durch ein Einbürge-rungsverfahren. In weiterer Folge ist zu unterscheiden, ob der Spieler bereits A-Länderspielerfahrung hat oder nicht.
Hat ein Spieler bisher ausschließlich für Jugendnationalteams gespielt und noch kein A-Länderspiel absolviert, ist ein Verbandswechsel grundsätzlich möglich, sofern er die Staatsbürgerschaft des neuen Verbands bereits zum Zeitpunkt seines ersten Pflichtspiels für den bisherigen Verband besessen hat. Seit 2020 gilt allerdings eine weitere Einschrän-kung: Der letzte Einsatz in einem offiziellen Jugendwettbewerb muss vor dem 21. Geburtstag stattgefunden haben. Diese Altersgrenze wurde 2021 beispielsweise Borna Sosa zum Verhängnis, der Berichten zufolge vom kroatischen Verband zum DFB wechseln wollte, aber nach seinem 21. Geburtstag noch ein Pflichtspiel für Kroatiens U21 absolviert hatte – der Wechsel scheiterte und Sosa spielt seither bekanntlich für Kroatiens A-Nationalmannschaft.
Da Wanner und Chukwuemeka die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und bislang nur für deutsche bzw. englische Jugendnationalteams, nicht aber für die jeweilige A-Nationalmannschaft gespielt haben, stand einem Wechsel zum ÖFB nichts im Wege. Auch das Alterskriterium war kein Hindernis.
Seit 2020 ist ein Verbandswechsel selbst mit A-Länderspielerfahrung möglich. Dafür gelten allerdings strenge Voraussetzungen:
Zu beachten ist, dass ein Verbandswechsel grundsätzlich nur einmal beantragt werden darf. Damit ist dem "Nationalmannschaftshopping" ein Riegel vorgeschoben. Davon gibt es lediglich eine Ausnahme: Hat ein Spieler nach seinem durchgeführten Wechsel noch kein einziges Spiel für den neuen Verband bestritten, kann er zum ursprünglichen Verband zu-rückkehren.
Die vorstehenden Ausführungen haben gezeigt, dass die Regeln für Verbandswechsel prin-zipiell klar ausgestaltet sind, insbesondere was die formellen Voraussetzungen wie Staats-angehörigkeit, Alter, Anzahl der Einsätze und Wettbewerbsart betrifft.
Trotzdem werden immer wieder Reformen gefordert. Ein zentraler Diskussionspunkt ist die Frage, ob eine echte Verbindung zum neuen Verband – etwa durch Lebensmittelpunkt, sportliche Prägung oder kulturelle Nähe – nachgewiesen werden sollte, die über den bloßen Besitz einer Staatsbürgerschaft hinausgeht. Die praktische Umsetzung wäre allerdings nicht einfach: Was genau macht eine "echte Verbindung" aus? Wie lässt sich ein derart wertungsabhängiges Kriterium objektivieren, ohne in Willkür zu münden? Diese Fragen sind bislang unbeantwortet und dürften einer der Gründe sein, warum die FIFA an der Staatsangehörigkeit als zentralem Anknüpfungspunkt festhält.
Ein weiterer viel diskutierter Reformansatz ist die Einführung einer Ausbildungsentschädi-gung bei Verbandswechseln. Im Klubfußball existiert ein solches System bereits seit Lan-gem: Wenn ein junger Spieler den Klub wechselt, erhält der ausbildende Klub eine finanzi-elle Kompensation für die in die Nachwuchsarbeit investierten Mittel. Für Verbandswechsel fehlt ein solches Instrument bislang. Wechselt ein Spieler, der die gesamte Ausbildung ei-nes Verbands durchlaufen hat, zu einem anderen Verband, geht der ausbildende Verband leer aus.
Die Einführung einer Ausbildungsentschädigung bei Verbandswechseln wirft jedoch kom-plexe Fragen auf. So ist bereits die Ausgestaltung eines solchen Systems unklar: Wie wür-de die Höhe einer solchen Entschädigung berechnet? Und wie ließe sich das Zusammenspiel mit der bereits bestehenden Ausbildungsentschädigung im Klubfußball regeln, ohne dass es zu einer Doppelbelastung kommt? Zudem müsste ein solches System den Anforderungen des EU-Rechts standhalten. Der Europäische Gerichtshof hat Ausbildungsentschädigungen grundsätzlich für zulässig erklärt, solange sie zur Anwerbung und Ausbildung von Nach-wuchsspielern geeignet und verhältnismäßig sind – bei einer doppelten Belastung wäre je-doch besonders sorgfältig zu prüfen, ob diese Grenze noch gewahrt ist. All diese Fragen müssten geklärt sein, bevor sich ein solcher Vorschlag auch rechtlich bewerten ließe.
Die geltenden Regeln für Verbandswechsel schaffen einen klaren Rahmen, der in den meisten Fällen – wie bei Wanner und Chukwuemeka – eine reibungslose Abwicklung er-möglicht. Zugleich zeigt die aktuelle Debatte, dass dieser Rahmen nicht frei von Span-nungsfeldern ist. Die Diskussionen werden an Bedeutung gewinnen, je häufiger prominen-te Verbandswechsel stattfinden. Es bleibt daher abzuwarten, ob die FIFA ihre Regeln in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird. Eines ist jedenfalls sicher: Je mehr Spieler wie Wanner und Chukwuemeka die Verbände wechseln, desto lauter wird der Ruf nach Reformen – und desto wichtiger wird es, die bestehenden Regeln genau zu kennen.
[1] Abrufbar unter https://knowledge.fifa.com/change-of-association-platform (zuletzt abgerufen am 07.04.2026).
[2] Z.B. https://www.laola1.at/de/red/fussball/oefb-nationalteam/a-team/news/oefb-sportchef-schoettel-fuer-klare-regeln-bei-verbandswechseln/ (zuletzt abgerufen am 07.04.2026).
[3] Abrufbar unter https://digitalhub.fifa.com/m/1ad2ef667cbded62/original/FIFA-STATUTEN-2024.pdf (zuletzt abgerufen am 07.04.2026).
[4] EuGH 16.03.2010, C-325/08, Olympique Lyonnais.
Autor:innen: Patrick Petschinka, Catarina Böhm
Patrick
Petschinka
Attorney at Law
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