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In unserem "to the point" beleuchten unsere Experten für Sie jedes Quartal die aktuelle österreichische Rechtsprechung im Gesellschafts- und Unternehmensrecht.
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In dieser Ausgabe:
Bestätigt wird zum einen, dass auch für die Anwendbarkeit von § 38 UGB unbedingt ein Veräußerungsgeschäft unter Lebenden erforderlich ist; zum anderen, dass es für die Eintragung des Haftungsausschlusses nach § 38 Abs 4 UGB im Firmenbuch auf den engen zeitlichen Zusammenhang mit der Verfügungsmöglichkeit über das Unternehmen ankommt.
Im Firmenbuch-Verfahren sind auch solche Betroffene rekurslegitimiert, in deren Rechte durch Eintragungen eingegriffen wird.
Der GmbH-Geschäftsführer haftet Dritten gegenüber persönlich bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, und zwar für den Erfüllungsschaden (einschließlich entgangenem Gewinn).
Nicht jeder Zusammenschluss von Personen, die am Eintritt eines bestimmten Erfolgs interessiert sind oder die in einfacher Rechtsgemeinschaft stehen, begründet (stillschweigend) eine GesbR.
Das Civil Right des Stifters, über die Zulässigkeit einer Änderung der Stiftungsurkunde zu entscheiden, muss in einem Rechtmittelverfahren überprüft werden können. Die Errichtung der Stiftung ohne Vorbehalt des Änderungsrechts und jede spätere inhaltliche Beschränkung eines Änderungsrechts kann nachträglich nicht wieder zugunsten einer Erweiterung des Änderungsrechts geändert werden. Die Vertragspartner einer Privatstiftung sind keine Beteiligten des Genehmigungsverfahrens nach § 17 Abs 5 PSG.
Mit dem neuen GenSpaltG steht auch Genossenschaften die Möglichkeit der Spaltung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge offen.
Derzeit wird eine Regierungsvorlage im Parlament verhandelt, mit der Vorkehrungen für den Fall eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ohne Austrittsabkommen ("harter Brexit") getroffen werden.
Seit 01.10.2018 gelten Neuerungen, welche die Einschränkung der Einsicht und den automationsunterstützten Abgleich mit dem Firmenbuch betreffen.
Der Gesetzgeber muss die neue Aktionärsrechte-Richtlinie bis 10.06.2019 in nationales Recht umsetzen. Damit verbunden ist eine bedeutende Novellierung des Aktienrechts – mehr dazu in der nächsten Ausgabe.
Hier zum Download der vollständigen Ausgabe.
authors: Roman Perner and Manuel Ritt-Huemer