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Willkommen zu unserem monatlichen Litigation-Update für Österreich.
Mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen einen kompakten und aktuellen Überblick über relevante Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und Entwicklungen im Zivil- und Zivilprozessrecht bieten. Von höchstgerichtlichen Entscheidungen über Neuerungen bis hin zu praktischen Hinweisen für Ihr Unternehmen – wir halten Sie auf dem Laufenden.
Verbandsklage gegen deutsche Online-Plattform: Anwendbares Recht und Günstigkeitsvergleich nach Art 6 Abs 2 Rom I-VO
Rechtsschutzversicherung: Verspätete Schadensmeldung als grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung
Unfallversicherung: Fortlaufhemmung nach § 12 Abs 2 VersVG endet mit begründeter Deckungsablehnung; spätere Begutachtung keine neue Fortlaufhemmung
Haushaltsversicherung: Bitcoin-"Diebstahl" via Schadsoftware nicht als "einfacher Diebstahl" in den AVB gedeckt
Keine Amtshaftung wegen unrichtiger Beweiswürdigung ohne Willkür
Diesel-Abgasskandal: Kein entschuldbarer Rechtsirrtum des Herstellers wegen "Thermofenster"
Diesel-Abgasskandal: Vorlage an den EuGH – "Gesamtsystem" vs. Einzelbauteile, Beweislast, Grenzwerte im Realbetrieb
§ 1170b ABGB: Abruf abstrakter Bankgarantie; Rechtsmissbrauch nur bei liquider und eindeutiger Nichtberechtigung; Abkehr von 6 Ob 113/20s
Handelsvertreter: Provisionsanspruch nur für selbst hergestellte Produkte des Unternehmers
Rückerstattung bei Annullierung umfasst Vermittlungsprovision auch ohne Kenntnis der Höhe (EuGH C-45/24)
Irreführende Gesundheitswerbung für Zirbenprodukte; Wiederholungsgefahr trotz Vergleich; keine Konzernhaftung der Muttergesellschaft nach § 18 UWG
Unwirksamkeit einer Schiedsklausel gegenüber einzelnen Verkäufern im SPA schlägt nicht auf die Übrigen durch
Ersatzweise Schiedsrichterbestellung: Keine inländische Gerichtsbarkeit ohne Wohnsitz/Aufenthalt einer Partei in Österreich
Schiedsgutachten im Bauvertrag: Bindende Wirkung auch ohne explizite Kenntnis des Gutachters von seiner Rolle
OGH 25.03.2026, 3 Ob 148/25y und OGH 25.03.2026, 3 Ob 199/25y
Drittschuldnerklage auf Rückzahlung von Online-Glücksspielgewinnen: Klagebegehren mangels Schlüssigkeit abgewiesen
Zuständigkeit Handelsgericht: A-limine-Zurückweisung wegen "Unschlüssigkeit" unzulässig
Gerichtsstandsvereinbarung im Darlehensvertrag erfasst auch Unterlassungsanspruch gegen Garantieabruf
OGH als KOG, 30.03.2026, 16 Ok 2/26v
Veröffentlichung einer Bußgeldentscheidung: Kundennamen grundsätzlich zu veröffentlichen; keine Vorabvorlage
OGH als KOG 13.04.2026, 16 Ok 5/26k
Hausdurchsuchung/WettbG: Unterbrechung wegen VfGH-Normenkontrollantrag
AS / BNP Paribas Bank Polska S.A. – Wiederaufleben ursprünglicher Vertragsklauseln nach Nichtigerklärung eines Nachtrags
mBank S.A. / KŁ, JŁ (Jangielak) – Klageerhebung durch Bank zur Verjährungsunterbrechung vor rechtskräftigem Abschluss des Verbraucherverfahrens grundsätzlich zulässig
PKO Bank Polski S.A. / Rzepacz – Billigkeitsregel zur Außerachtlassung abgelaufener Verjährungsfristen bei Bankforderungen grundsätzlich unionsrechtskonform
Liga Portuguesa de Futebol Profissional (LPFP) u.a. / Autoridade da Concorrência – "No-Poach"-Vereinbarung im Profifußball als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung
Der EuGH entschied, dass Profifußball grundsätzlich dem EU-Wettbewerbsrecht unterliegt. Im Anlassfall hatten portugiesische Fußballvereine während der Covid-19-Pandemie vereinbart, keine Spieler abzuwerben, die ihre Verträge pandemiebedingt gekündigt hatten. Der EuGH qualifizierte solche "Nicht-Abwerbe-Abreden" ("No-Poach"-Vereinbarungen) als Beschränkung des Wettbewerbs um Spieler und deren berufliche Mobilität. Derartige Vereinbarungen sind grundsätzlich als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung iSv Art 101 AEUV einzuordnen, es sei denn, eine konkrete Prüfung von Inhalt, Zielen und Kontext ergibt, dass diese Einstufung ausnahmsweise ungerechtfertigt ist. Das nationale Gericht muss dabei den besonderen Kontext berücksichtigen: Die Pandemie gefährdete den regulären Saisonablauf und die Stabilität der Mannschaften. Solche Vereinbarungen können daher zulässig sein, wenn sie einem legitimen Ziel dienen (zB Sicherung der sportlichen Integrität) und verhältnismäßig sind.
Wenzel Logistics GmbH / Mercedes-Benz Group AG – Verzinsung im Kartellschadenersatz: Zinsbeginn ab Schadenseintritt
Manuela
Zimmermann
Partner
austria vienna