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28 September 2026
Schoenherr publication
austria

to the point: Litigation-Update Österreich 7-8/2026

Willkommen zu unserem monatlichen Litigation-Update für Österreich.

Mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen einen kompakten und aktuellen Überblick über relevante Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und Entwicklungen im Zivil- und Zivilprozessrecht bieten. Von höchstgerichtlichen Entscheidungen über Neuerungen bis hin zu praktischen Hinweisen für Ihr Unternehmen – wir halten Sie auf dem Laufenden.

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OGH-Entscheidungen

Diesel-Abgasskandal

OGH 25.06.2026, 9 Ob 13/26s

Der OGH legte dem EuGH im Schadenersatzverfahren zu einem Euro-5-Dieselfahrzeug Fragen zur Zulässigkeit eines temperatur- und höhenabhängigen Emissionsmanagements vor. Zu klären ist insbesondere, ob auf das Emissionskontrollsystem insgesamt oder auf einzelne Komponenten abzustellen ist, welche Anforderungen an die Darlegung und den Beweis einer unzulässigen Abschalteinrichtung gelten, und ob die Emissionsgrenzwerte auch im realen Fahrbetrieb einzuhalten sind. Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt.

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

OGH 30.06.2026, 6 Ob 112/25a

Ein Gesellschafter begehrte nach tiefgreifenden familiären und geschäftlichen Konflikten die gerichtliche Abberufung seines Vaters als Geschäftsführer einer GmbH. Der OGH stellte klar, dass persönliche Spannungen, familiäre Zerwürfnisse und unterschiedliche Auffassungen über die Unternehmenspolitik für sich allein keinen wichtigen Grund nach § 16 Abs 2 GmbHG bilden; erforderlich sind etwa grobe Pflichtverletzungen oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Weil zu den behaupteten Pflichtverletzungen ausreichende Feststellungen fehlten, wurde die Sache zur Verfahrensergänzung zurückverwiesen.

OGH 30.06.2026, 6 Ob 154/25b

Eine Aktiengesellschaft verlangte von einem ehemaligen Vorstandsmitglied Auskunft und Rechnungslegung wegen eines behaupteten Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot des § 79 AktG durch Liegenschaftsgeschäfte über eine beherrschte GmbH. Der OGH stellte auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ab und bejahte, dass das gesetzliche Eintrittsrecht sowie der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch keinen eigenen Schaden der Gesellschaft voraussetzen. Die Informationen dürfen auch die weitere Entwicklung eines begonnenen Projekts erfassen, soweit sie für die Entscheidung über Eintritts- oder Schadenersatzansprüche erforderlich sind.

OGH 30.06.2026, 6 Ob 89/25v

Eine Privatuniversität verlangte die Übertragung von Marken, die zugunsten ihrer Gesellschafterin registriert worden waren, und berief sich auf eine verbotene Einlagenrückgewähr. Der OGH hielt fest, dass auch die Registrierung von Marken oder Unternehmenskennzeichen zugunsten eines Gesellschafters eine unzulässige Vermögensverschiebung darstellen kann, wenn dadurch bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft entzogen werden. Da die Vorinstanzen die vorgelagerten Kennzeichen- und Nutzungsrechte nicht ausreichend festgestellt hatten, wurde die Sache zur Verfahrensergänzung zurückverwiesen.

Gewährleistungsrecht

OGH 25.06.2026, 9 Ob 9/26b

Nach dem Austausch mangelhafter Hallenpaneele verlangten die Besteller auch Ersatz für die Demontage und Wiedermontage einer später installierten Photovoltaikanlage. Der OGH qualifizierte diese Kosten im B2B-Verhältnis als Mangelfolgeschäden und nicht als verschuldensunabhängige Gewährleistungsansprüche; die vom EuGH entwickelte Rechtsprechung zur Übernahme von Aus- und Einbaukosten gilt insoweit nur im Verbraucherbereich. Mangels Verschuldens der Werkunternehmerin bestand daher kein Ersatzanspruch.

OGH 20.07.2026, 3 Ob 122/26a

Ein Verbraucher verlangte nach dem Kauf eines gebrauchten Audi A7 wegen eines sicherheitsrelevanten Motorfehlers sofort die Aufhebung des Vertrags, obwohl der Händler die Reparatur angeboten hatte. Der OGH stellte nach der EuGH-Auslegung des VGG klar, dass die Sicherheitsrelevanz eines Mangels allein night genügt, um ohne vorherige Verbesserung vom Vertrag zurückzutreten; maßgeblich ist eine Interessensabwägung, insbesondere die Bereitschaft und Fähigkeit des Unternehmers zur Behebung. Die Sache wurde zur Prüfung weiterer Anfechtungsgründe zurückverwiesen.

Persönlichkeitsschutzrechte

OGH 30.06.2026, 6 Ob 192/25s

Eine wissenschaftliche Stiftung begehrte Unterlassung und Widerruf der Bezeichnung als „pseudowissenschaftliche Institution“ durch eine politische Partei. Der OGH qualifizierte die Äußerung nicht als bloßes Werturteil, sondern als überprüfbare Tatsachenbehauptung, wonach die Stiftung wissenschaftliche Standards nur vortäusche; die Meinungsfreiheit schützt eine solche unwahre Behauptung nicht. Mangels tragfähiger Tatsachengrundlage lag eine rufschädigende Behauptung nach § 1330 ABGB vor.

OGH 30.06.2026, 6 Ob 36/25z

Ein Polizeibeamter verlangte von einem Facebook-Nutzer Schadenersatz, nachdem dieser ein Video eines Polizeieinsatzes geteilt hatte, das sich anschließend massenhaft verbreitete. Der OGH behandelte den dadurch entstandenen immateriellen Schaden als Gesamtereignis und verneinte einen weiteren Anspruch, weil der festgestellte Gesamtschaden bereits durch Zahlungen mehrerer Beteiligter ausgeglichen war. Zudem ist die bloße Feststellung einer Datenschutzverletzung kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis nach § 228 ZPO.

OGH 30.06.2026, 6 Ob 71/26y

Ein Nutzer hatte einen beleidigenden Facebook-Kommentar nicht selbst verfasst, sondern mit „Gefällt mir“ markiert. Der OGH stellte klar, dass die Bedeutung eines Likes nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist und regelmäßig keine vollständige Identifikation mit sämtlichen Ausgaben des ursprünglichen Beitrags bedeutet. Im politischen Meinungskampf konnte das Like hier nur als allgemeine Sympathiebekundung verstanden werden und begründete daher keinen Unterlassungsanspruch.

Verbraucherkreditrecht

OGH 30.06.2026, 10 Ob 30/26y

Ein Verbraucher verlangte die Rückzahlung einer Kreditvermittlungsprovision von 3 % der Kreditsumme und berief sich auf das Transparenzgebot. Der OGH hielt die Belastung für ausreichend klar vereinbart, weil der Verbraucher bereits bei Vertragsabschluss wusste, dass ihm im Erfolgsfall insgesamt 3 % des Kreditbeitrags zusätzlich von der Bank verrechnet werden würden und daraus die Provision des Kreditvermittlers gezahlt werden würde. Die Tatsache, dass er die konkrete Höhe des Betrages, welchen der Kreditvermittler erhält, nicht kannte, und die konkrete Abrechnung durch die Bank noch offen war, änderte daran nichts. Die Vermittlungsvereinbarung war daher nicht intransparent.

OGH 25.06.2026, 9 Ob 55/26t

Ein Kreditnehmer machte wegen einer Verletzung der Informationspflichten nach § 8 HIKrG Schadenersatz und die Feststellung künftiger Haftung geltend. Der OGH bestätigte, dass auch hier der Verbraucher nach allgemeinen Schadenersatzgrundsätzen Schaden und Kausalität beweisen muss; allein die festgestellte Pflichtverletzung ersetzt diesen Nachweis nicht. Weil offenblieb, wie sich der Kläger bei ordnungsgemäßer Information verhalten hätte, wurde das Begehren abgewiesen.

Zivilverfahrensrecht

OGH 25.06.2026, 9 Ob 54/26w

Nach der Hinterlegung eines bedingten Zahlungsbefehls bestritt die Beklagte die Zustellwirksamkeit und wendete Ortsabwesenheit ein. Der OGH bestätigte, dass Gerichte die Wirksamkeit einer Zustellung von Amts wegen und nach dem Untersuchungsgrundsatz zu prüfen haben; fehlen unbedenkliche Zustellnachweise oder bestehen konkrete Zweifel, sind die maßgeblichen Tatsachen umfassend zu erheben. Die ergänzende Vernehmung der Geschäftsführer durfte daher nicht unterbleiben.

Bestandsrecht

OGH 30.07.2026, 5 Ob 46/26i

Ein Mieter begehrte gegenüber dem Erstvermieter die Nachprüfung des Mietzinses für den Zeitraum 2015 bis 2020, obwohl zwischenzeitlich die Liegenschaft mehrfach den Eigentümer gewechselt und der Mieter neue befristete Mietverträge abgeschlossen hatte. Der OGH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und hielt fest, dass bei aneinandergereihten befristeten Mietverhältnissen die Drucksituation des Mieters auch nach einem Vermieterwechsel fortbesteht, sodass die Präklusivfrist nicht vor der endgültigen Beendigung des Mietverhältnisses zu laufen beginnt.

OGH 30.07.2026, 5 Ob 31/26h

Ein Mieter begehrte die Nachprüfung seines Hauptmietzinses und berief sich dabei auch auf die Unwirksamkeit der Wertsicherungsklausel nach § 879 Abs 3 ABGB und § 6 Abs 1 Z 5 KSchG. Er kritisierte die Rechtsprechung des Senats als unionsrechtswidrig, weil missbräuchliche Klauseln nach der Klauselrichtlinie 93/13/EWG unabhängig von der Verfahrensart unangewandt bleiben müssten. Der OGH hielt an seiner gefestigten Rechtsprechung fest, dass die Prüfung der Wirksamkeit der Wertsicherungsvereinbarung dem Außerstreitrichter entzogen ist, da dies sowohl den Äquivalenz- als auch den Effektivitätsgrundsatz wahre und der Verbraucher sich nicht in einer Drucksituation befinde, weil er die Zahlung des Erhöhungsbetrags verweigern und den Einwand im streitigen Verfahren vorbringen könne.

IT-/Vertragsrecht

OGH 20.07.2026, 3 Ob 107/26w

Bei einem 36-monatigen Internet-System-Vertrag über Website, Online-Shop, Hosting und Suchmaschinenoptimierung verlangte die Klägerin nach vorzeitiger Auflösung die offenen Vertragsraten als Schadenersatz. Der OGH verneinte eine laesio enormis, weil der festgestellte Wert der Gesamtleistungen mehr als die Hälfte des vereinbarten Entgelts ausmachte. Die Ermittlung dieses Werts und die Bewertungsmethode gehören grundsätzlich zum Tatsachenbereich und sind im Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüfbar.

Schiedsverfahrensrecht

OGH 02.07.2026, 18 ONc 4/26x

Zwei Rechtsanwaltsgesellschaften hatten vereinbart, dass bei Säumnis einer Partei der Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien den fehlenden Schiedsrichter bestellt, doch die Antragstellerin wandte sich unmittelbar an den OGH. Der OGH stellte klar, dass die staatliche Ersatzbestellung nach § 587 ZPO subsidiär ist und das vereinbarte Bestellungsverfahren zuvor ausgeschöpft werden muss. Weil der Präsident der Rechtsanwaltskammer nicht mit einer Schiedsrichterbestellung befasst worden war, wurde der Antrag abgewiesen.

OGH 02.07.2026, 18 ONc 5/26v

Nach einer gerichtlichen Bestellung eines Schiedsrichters beantragte eine Partei deren rückwirkende Abänderung nach § 73 AußStrG wegen behaupteter fehlender Vollmacht des einschreitenden Rechtsanwalts. Der OGH stellte klar, dass § 73 AußStrG nur gegen Sachentscheidungen eröffnet ist, während die Bestellung eines Schiedsrichters lediglich die verfahrensrechtliche Konstituierung des Schiedsgerichts betrifft. Eine solche Zwischenentscheidung kann daher nicht mit einem Abänderungsantrag wieder aufgerollt werden.

OGH 02.07.2026, 18 ONc 6/26s

Nach der gerichtlichen Bestellung einer Schiedsrichterin beantragte eine Partei unmittelbar beim OGH deren Abberufung wegen Befangenheit und Verfahrensverstößen. Der OGH stellte klar, dass die Ablehnungsgründe zunächst dem Schiedsgericht nach § 589 ZPO vorzutragen sind und das staatliche Gericht erst nach erfolgloser Ausschöpfung dieses Verfahrens angerufen werden kann. Ohne die vorgeschaltete Entscheidung des Schiedsgerichts fehlt eine zwingende Prozessvoraussetzung.