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Trotz der vielen Vorteile, die die Windenergie im Vergleich zu Energie aus fossilen Brennstoffen bietet, können Windenergieanlagen oft als störend empfunden werden und Auswirkungen auf Orts- und Landschaftsbild erzeugen. Wird eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbilds und/oder des Landschaftsbilds im UVP-Genehmigungsverfahren festgestellt, stellt sich die Frage, welche Bedeutung dies für die Erteilung der UVP-Genehmigung haben kann. Mit den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild hat sich zuletzt der VwGH in seiner Entscheidung vom 21.12.2023, Ro 2020/04/0018 befasst. Der vorliegende Beitrag untersucht die Relevanz des Landschafts- und Ortsbilds im UVP-Genehmigungsverfahren und beschäftigt sich auch mit dem jüngsten VwGH-Erk.
Die vollständige Beitrag ist hier abrufbar.
Authors: Christoph Jirak/Sarah Wolf
Reference: RdU 2024/38