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Die EuGH-Urteile Mio/USM Haller (C-580/23 und C-795/23) und Deity Shoes (C-323/24) klären offene Kernfragen des europäischen Schutzsystems für Designobjekte seit Cofemel: Im Urheberrecht gilt für Gegenstände der angewandten Kunst kein erhöhtes Originalitätserfordernis, im Designrecht setzt der Schutz kein Mindestmaß an Gestaltung voraus - Neuheit und Eigenart genügen. Beide Urteile bekräftigen die Autonomie und Gleichrangigkeit der Regime. Der Beitrag analysiert die Kernaussagen beider Urteile, stellt sie in einen systematischen Vergleich und zieht Konsequenzen für Schutzrechtsstrategien.
Der vollständige Beitrag ist hier abrufbar.
Reference: ecolex 2026/243
Autor:innen: Birgit Kapeller-Hirsch, Dominik Hofmarcher
Birgit
Kapeller-Hirsch
Counsel
austria vienna