Sie werden zur Website unserer Muttergesellschaft, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, weitergeleitet: www.schoenherr.eu
Die Eintragung der eigenen Marke ist sehr empfehlenswert, auch wenn es in der Europäischen Union im Prinzip keine rechtliche Verpflichtung dafür gibt. Es gibt mehrere gute Gründe, die für die Vornahme einer Markenanmeldung sprechen.
Hier unsere Top Drei:
Als Inhaber einer Markeneintragung kann man Dritten die Benutzung der Marke – oder einer ähnlichen Marke – ohne Zustimmung des Markeninhabers untersagen (sofern der Dritte keine älteren Rechte hat). Ist die Marke nicht eingetragen, kann man sich eventuell auf Rechte, welche man aufgrund der Benutzung der Marke erworben hat, berufen. Selbst wenn man die Voraussetzungen für solche auf Benutzung basierende Rechte erfüllt, ist deren Nachweis jedoch zeitaufwändig, kostenintensiv und manchmal einfach nicht möglich, wenn die Markenbenutzung nicht entsprechend dokumentiert wurde.
Wird eine Marke nur benutzt, jedoch nicht registriert, könnte ein Dritter die identische oder eine ähnliche Marke eintragen lassen. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass der Dritte einem die Benutzung der eigenen – nicht eingetragenen – Marke verbieten kann.
Erwägt jemand die Einführung einer neuen Marke, so sollte vorab im Markenregister recherchiert werden, ob die neue Marke ältere Rechte verletzen könnte. Wird bei solchen Recherchen von Dritten oder direkten Mitbewerbern festgestellt, dass der gewünschte Markenname einer älteren Marke zu nahekommt, wird oftmals zur Vermeidung eines Konflikts ein anderes Markenzeichen gewählt. Eine passende Markeneintragung vermeidet häufig die Notwendigkeit, gegen Dritte vorzugehen.
Eine Markeneintragung ist ein zeit- und kosteneffizientes Mittel, um die eigene Marke zu schützen. In unserer Blogserie finden Sie viele Tipps, was beim Schutz des eigenen Markenauftritts bedacht werden sollte.
Autoren: Gudrun Irsa-Klingspiegl, Christian Schumacher
Gudrun
Irsa-Klingspiegl
Head of Trademark & Design Management
austria vienna
Nur ein Formular? – Sorgfalt beim Ausfüllen der Markenanmeldung
Um eine nationale Markenanmeldung beim Österreichischen Patentamt einzureichen, müssen Pflichtangaben in ein Online-Formular eingegeben werden. Das klingt einfach, doch sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen, um Probleme zu vermeiden:
trademark & design management
Schoenherr has more than 60 years of experience in the administration and enforcement of trademarks and designs, supporting clients in trademark administration and management, design litigation and more.